Aufgedeckt
Die fiesen Tricks der Handy-Provider
Wer einen neuen Handy-Vertrag abschließt - ganz gleich ob Prepaid oder auf Rechnung (Postpaid) - unterschreibt damit auch gleich einen ganzen Batzen an Kleingedrucktem - meist ohne es vorher zu lesen. Wir zeigen Ihnen, welche Überraschungen in Mobilfunk-Tarifen stecken - damit Sie gewappnet sind.
Prepaid: Teure Hotline
Bei Prepaid-Tarifen hat in den letzten Jahren ein extremer Preiskampf stattgefunden. Die Anbieter haben sich gegenseitig immer weiter unterboten, sodass man bei Discount-Tarifen inzwischen nur noch um die zehn Cent pro Gesprächsminute und SMS in alle deutschen Netze zahlen muss. Dafür schlagen die Anbieter zum Teil bei anderen Dingen drauf, zum Beispiel bei der Hotline. Wer Hilfe suchend dort anruft, muss oft zwischen 50 Cent und 2 Euro pro Minute zahlen. Günstiger, aber auch langwieriger ist es, den Support per E-Mail zu kontaktieren.
Prepaid: Kartensperrung nach Inaktivität
An Kunden, die Ihr Handy und/oder Ihre SIM-Karte nur in der Schublade aufbewahren oder nur selten gebührenpflichtige Anrufe tätigen, verdienen die Provider nichts. Daher liest man häufig in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die SIM-Karte nach 12 oder 24 Monaten ohne Guthabenaufladung deaktiviert wird. Auch die Rufnummer ist dann futsch. Manche Provider behalten sogar das Restguthaben ein, bei anderen (zum Beispiel Aldi Talk und Fonic) kann man es zurückfordern. Bei T-Mobile Xtra gibt es seit einem Gerichtsurteil gegen den Netzbetreiber auch ohne Neuaufladung kein Ablaufdatum der Handy-Karte mehr.
Prepaid: Strafgebühr bei Nichtnutzung
Manch ein Provider sorgt selbst dafür, dass auch Kunden, die nicht regelmäßig telefonieren, das Guthaben ausgeht. Klarmobil.de zum Beispiel zieht ab dem vierten Monat nach Freischaltung jeden Monat, in dem der der Umsatz des Kunden unter drei Euro liegt, einen Euro vom Guthaben ab. Wer monatlich für weniger als drei Euro telefoniert, hat also nach einem Jahr von einer 15-Euro-Aufladung nur noch 6 Euro übrig (15 Euro minus 1 Euro mal 9 Monate).
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der Schwesterpublikation PC-Welt.