Bundesregierung weiß es nicht
Kosten für Elena-Scheitern unbekannt
Der "Elektronische Entgeltnachweis" (Elena) sollte Bürokratie abbauen und Meldeverfahren automatisieren, indem alle zur Beantragung von Sozialleistungen nötigen Daten zentral gespeichert werden. So sollte er bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Elterngeld die Arbeitgeberbescheinigungen auf Papier ersetzen. Außerdem sollten dadurch die Unternehmen um mehr als 85 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Eigentlich sollten Einkommensnachweise in Deutschland ab 2012 mit dem System elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Im Juli dieses Jahres wurde das Verfahren jedoch für gescheitert erklärt. Siehe dazu auch „Politik begräbt IT-Großprojekt Elena".
„Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Elena-Verfahrens?", wollten nun einige Abgeordnete der Fraktion Die Linke von der Bundesregierung wissen. Auf ihre Kleine Anfrage teilte die Bundesregierung mit: „Die Bundesregierung verfügt nicht über die erforderlichen Informationen, um die Gesamtkosten des Elena-Verfahrens, einschließlich der Kosten für Wirtschaft, Länder und Kommunen, angeben zu können." Weiter heißt es: „Das Elena-Verfahrensgesetz sieht für die Jahre 2009 bis 2013 Bundesausgaben in Höhe von jährlich bis zu elf Millionen Euro für die Errichtung und den Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren vor."
Regierung muss bei der Antwort passen
Auch auf die Frage, was die Einstellung des Verfahrens den nun kosten wird, muss die Regierung passen. Antwort hierzu: „Die Bundesregierung verfügt derzeit nicht über die abschließenden Informationen, um die bei den Beteiligten durch die Einstellung des Elena-Verfahrens gegebenenfalls anfallenden weiteren Kosten angeben zu können."