Bundesregierung weiß es nicht
Kosten für Elena-Scheitern unbekannt
Die Bundesregierung will im Herbst die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Aufhebung des Elena-Verfahrens in die Wege leiten. Die gesetzliche Regelung solle unter anderem vorsehen, dass die bisher bei der Zentralen Speicherstelle gespeicherten Daten nach Inkrafttreten des Aufhebungsgesetzes unverzüglich und vollständig gelöscht werden. Dabei geht es um circa 700 Millionen Datensätze, die bei der Zentralen Speicherstelle bisher eingegangen sind.
Die Bundesregierung wolle nun, so heißt es in der Antwort weiter, ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des Elena-Verfahrens und die gewonnenen Erfahrungen für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können. Das weitere Verfahren dazu werde derzeit abgestimmt.
Keine Auswirkungen auf andere IT-Großprojekte befürchtet
Unmittelbare Auswirkungen auf andere Großprojekte sieht die Regierung nach dem Scheitern von Elena aber nicht: „Die Umsetzungsschwierigkeiten bei Elena bestätigen allerdings die Notwendigkeit effektiver IT-Steuerungsstrukturen in Bund und Ländern und auch in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, wie sie im Rahmen der Föderalismusreform II durch Ergänzung des Grundgesetzes um Artikel 91c geschaffen wurden." Damit könne man zukünftig IT-Projektrisiken wirksamer begegnen.
Insbesondere die frühzeitige und umfassende Befassung der IT-Verantwortlichen aller Bundesressorts (im IT-Rat) und der IT-Verantwortlichen der Länder unter Beteiligung der Kommunen (im IT-Planungsrat) solle in Zukunft eine breite Basis für die Entscheidung über Großprojekte ermöglichen.
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.