Strategien


Social Media und Recht

Wo IT-Chefs bei Social Media der Schuh drückt

Karin Quack arbeitet als freie Autorin und Editorial Consultant vor allem zu IT-strategischen und Innovations-Themen. Zuvor war sie viele Jahre lang in leitender redaktioneller Position bei der COMPUTERWOCHE tätig.
Silvia Hänig ist Kommunikationsberaterin und Geschäftsführerin der iKOM in München.
Welche rechtlichen Fragen beschäftigen Anwender hinsichtlich der Nutzung sozialer Netzwerke? Ein Anwalt gibt die Antworten.

Jede dritte deutsche Firma nutzt Social MediaSocial Media für Unternehmenszwecke, hat IDC kürzlich festgestellt. Für die IT-Verantwortlichen wirft das eine Reihe von Fragen auf - und viele davon sind juristischer Natur. Die computerwoche hat die wichtigsten zusammengetragen - und sie von einem auf das Thema spezialisierten Anwalt beantworten lassen. Alles zu Social Media auf CIO.de

Eine Frage von Bernd Hilgenberg, Vorstand Technik und Entwicklung bei der SHD AG, Andernach: "In sozialen Netzwerken gibt es sogenannte Mixed Accounts, die sowohl der Firma als auch einem oder mehreren Mitarbeitern zugeordnet sind. Wem gehören die sozialen Kontakte, die auf diesem Weg hergestellt werden?"

Carsten Ulbricht, Diem & Partner, Stuttgart
Carsten Ulbricht, Diem & Partner, Stuttgart
Foto: Diem & Partner

Die Antwort von Carsten Ulbricht (Diem & Partner, Stuttgart): In den meisten Unternehmen werden die Accounts von den Mitarbeitern gepflegt, weil diese "eigene" Accounts angemeldet oder sie im Auftrag des Unternehmens eröffnet haben, ohne dass es eine klare Absprache gibt. Solange alles reibungslos läuft und der Mitarbeiter dem Unternehmen und der Position erhalten bleibt, stellt sich die Frage nach dem "Eigentum" an dem Account beziehungsweise den enthaltenen Kontakten und Informationen nicht. Erst wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, können einige relevante Fragen auftreten.

In den USA und England haben solche Fragen bereits zu Auseinandersetzungen vor Gericht geführt. Hier tritt ein Problem zutage, für das eine spezifische Rechtsprechung in Deutschland bisher fehlt:

  • Wem "gehören" eigentlich die jeweiligen Social-Media-Kontakte?

  • Was passiert mit den Social-Media-Accounts, wenn Mitarbeiter das Unternehmen - vielleicht sogar zum unmittelbaren Wettbewerber - verlassen?

  • Wie sollen geschäftlich genutzte Accounts übergeben werde?

Das Eigentum an Social-Media-Konten hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wichtige Fragen sind dabei:

  • Wer hat den Account angemeldet ?

  • Wie ist die Ausgestaltung (auch Nutzungsbedingungen) des Sozialen Netzwerks?

  • Wer zahlt etwaige Kosten des Accounts?

  • Wie lautet der Account-Name (ist zum Beispiel der Firmenname enthalten)?

  • Auf welche E-Mail-Anschrift wurde der Account angemeldet?

  • Wird der Account schwerpunktmäßig privat oder geschäftlich genutzt?

  • Welche Zweckbestimmung wurde diesem Account zugeordnet?

Betrachtet und bewertet man Gestaltung und Historie eines bestimmten Accounts, so wird man in vielen Fällen zu dem Schluss kommen, dass das Benutzerkonto der jeweils angemeldeten Privatperson "gehört" und der Arbeitgeber keinerlei Ansprüche auf Herausgabe des Accounts geltend machen kann. Damit scheidet auch ein etwaiger Schadensersatz von vornherein aus.

Stellt sich das Benutzerkonto auf Grundlage der oben genannten Indizien als geschäftlicher Account dar, so ist die Rechtslage allerdings eine andere. Ein typisches Beispiel ist das Konto bei FacebookFacebook, TwitterTwitter, Xing & Co., das als offizieller Unternehmenskanal im Auftrag des Arbeitgebers bedient werden soll - meist von einem der zahlreichen Social-Media-Manager. Alles zu Facebook auf CIO.de Alles zu Twitter auf CIO.de

In nicht ganz klaren Fällen sollte im Interesse des Unternehmens, aber auch zur Absicherung des jeweiligen Social-Media-Managers klar geregelt werden, ob und wie im Falle eines Ausscheidens der Account herausgegeben werden soll und ab wann eine (auch rechtliche) Verantwortlichkeit für die Kommunikation auf dem Kanal endet. Zu empfehlen sind in diesen Fällen Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag.

Im "worst case" müssen die Unternehmen sonst auf Herausgabe "ihrer" Accounts beziehungsweise der Zugangsdaten klagen. Bis zu einer gerichtlichen Durchsetzung, die im Hinblick auf die fehlende Rechtsprechung lange dauern kann, liegt der Unternehmens-Account dann möglicherweise brach, was zum Verlust mühsam aufgebauter Follower oder Fans führen kann.

Zur Startseite