Bafög-Reform
1.000 Euro Startkapital für Studienanfänger
Studienanfänger aus ärmeren Familien sollen ab Herbst vom Staat 1.000 Euro Startgeld für die Anschaffung eines Laptops, für Lehrbücher oder zur Finanzierung des Umzugs zum Studienort bekommen. Die sogenannte Studienstarthilfe ist Teil einer Bafög-Reform, die an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll. Die eigentlichen Bafög-Sätze werden dem Gesetzentwurf zufolge nicht erhöht. Bei der Bafög-Rückzahlung steigt aber der Druck. Die Regelungen der geplanten Reform im Überblick:
Die 1.000 Euro Studienstarthilfe sollen Studienanfänger bekommen, die unter 25 Jahre alt sind und beispielsweise Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen. Das Bundesbildungsministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf grob, dass jährlich etwa 15.000 Studienanfänger profitieren könnten. Im vergangenen Jahr wurden an deutschen Hochschulen knapp 480.000 Erstsemester gezählt.
1.000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden
Die Antragstellung soll zum nächsten Wintersemester möglich sein. Anlaufstelle wird voraussichtlich das Portal "Bafög Digital" sein, wo auch Bafög online beantragt werden kann. Nach derzeitiger Planung soll das Hochladen eines Nachweises über den Bezug der genannten Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung ausreichen. Die 1.000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim Bafög.
Das Bafög selbst steigt nicht, wenn es nach dem Gesetzentwurf aus dem FDP-geführten Bildungsministerium geht. Möglicherweise drücken die Koalitionspartner SPD und Grüne im Bundestag bei den Beratungen über das Vorhaben aber noch Änderungen durch. Auch Gewerkschaften und Studierendenvertreter fordern eine Anhebung und verweisen auf die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten. Und auch der bildungspolitische Sprecher der Union, Thomas Jarzombek (CDU), sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Ich habe kein Verständnis dafür, dass das Bürgergeld um 12 Prozent steigt und zeitgleich die Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger leer ausgehen."
Die Ampel hatte zuletzt zum Wintersemester 2022/23 das Bafög um 5,75 Prozent erhöht. Wer studiert und noch bei den Eltern wohnt, kann damit 511 Euro pro Monat bekommen - darin enthalten sind ein sogenannter Grundbedarf von 452 Euro plus 59 Euro fürs Wohnen. Auswärts sind es 452 plus 360 Euro für die Unterkunft.
Anhebung der Freibeträge
Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe aber immer individuell. Da setzt der nächste Punkt der Reform an: Eine Anhebung der Freibeträge, die bei der Anrechnung gelten. Sie sollen um fünf Prozent erhöht werden, um den Kreis der Bafög-Empfänger zu vergrößern. Hintergrund: In den vergangenen Jahren ist deren Zahl deutlich gesunken. 2022 bezogen laut Statistischem Bundesamt 630.000 Personen Bafög-Leistungen, zehn Jahre zuvor waren es noch 979.000. Höhere Freibeträge bedeuten, Eltern und Bafög-Empfänger dürfen künftig mehr verdienen und fallen trotzdem nicht gleich aus der Bafög-Förderung heraus.
Das Bafög wurde seit seiner Einführung 1971 immer wieder reformiert. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt aber die Regel: Eine Hälfte gibt's geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Bei der Rückzahlung, die etwa fünf Jahre nach dem Studium fällig wird und maximal 20 Jahre dauern darf, wird jetzt etwas mehr Druck gemacht. Die Reform sieht vor, dass künftig mindestens 150 statt wie bisher 130 Euro monatlich getilgt werden müssen. Die Raten würden an die "aktuelle Einkommens- und Preisentwicklung angepasst", heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.
Außerdem sieht die vorliegende Bafög-Reform die Einführung eines sogenannten Flexibilitätssemesters vor. Wenn zum Ende des Studiums die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit drückt, soll Betroffenen die Bafög-Förderung ein halbes Jahr länger gewährt werden dürfen, auch wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist. Einfacher soll es zudem werden, das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefährden. (dpa/rs)