Partnerschaft mit Eubanet

1&1 beschleunigt den Netzausbau

22.12.2022
Bisher ging der Ausbau des neuen Mobilfunknetzes von 1&1 eher schleppend voran. Nun soll eine Partnerschaft mit Eubanet den Bau tausender Mobilfunkmasten ermöglichen.
Mit einer Partnerschaft mit Eubanet aus Ibbenbüren soll der Netzausbau von 1&1 an Tempo gewinnen.
Mit einer Partnerschaft mit Eubanet aus Ibbenbüren soll der Netzausbau von 1&1 an Tempo gewinnen.
Foto: Suwin - shutterstock.com

Nach einer Verzögerung soll der Bau des neuen Handynetzes vom Telekommunikationskonzern 1&11&1 mit einer Partnerfirma neuen Schwung bekommen. 1&1 gab am Mittwoch bekannt, einen Vertrag mit dem Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Eubanet aus Ibbenbüren (NRW) geschlossen zu haben. Top-500-Firmenprofil für 1&1

Im Rahmen der Vereinbarung soll es zur Akquisition von bis zu 7.500 Antennen-Standorten kommen. Eubanet soll geeignete Standorte finden, im Namen von 1&1 Mietverträge abschließen und Genehmigungsverfahren begleiten. Den eigentlichen Bau soll dann das Dortmunder Unternehmen GfTD durchführen.

Separat hierzu arbeitet 1&1 bereits mit den Infrastrukturbetreibern Vantage Towers und American Towers zusammen - auf einem Teil von deren Standorten darf die Firma künftig ihre Antennen montieren.

Viertes Netz neben Telekom, Vodafone und O2

1&1 ersteigerte im Jahr 2019 erstmals Frequenzen, um nach der Deutschen Telekom, Vodafone und O2 (Telefónica) das vierte deutsche Mobilfunk-Netz zu bauen. Dabei kommt 1&1 allerdings langsamer voran als gedacht: Ursprünglich sollte das Handynetz schon Ende 2022 freigeschaltet werden, nun wird der Sommer 2023 angepeilt.

Auch die von der Bundesnetzagentur festgeschriebene Pflicht zum Betrieb von mindestens 1000 5G-Standorten zum Jahreswechsel 2022/23 wird 1&1 nicht schaffen, was die Firma mit Verzögerungen bei einem Ausbaupartner begründete. Diese Vorgabe will 1&1 erst im Sommer nächsten Jahres umgesetzt haben. Wie die Bundesnetzagentur auf das Nichteinhalten dieses Ziels reagiert, ist offen. Die Regulierungsbehörde will sich erst nach dem Auslaufen der Frist dazu äußern. (dpa/rs/awe)

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