Zusammenfassung
15 Fragen und Antworten rund um den eID-Service
Bei dem eID-Service handelt es sich um eine neue Technologie. Wie kann ein Diensteanbieter sicher sein, dass der Service hält, was er verspricht?
Die Bundesdruckerei hat bereits erfolgreich einen umfangreichen Anwendungstest durchgeführt und ihren eID-Service für über 40 Firmen und Institutionen bereitgestellt.
Woher bezieht ein interessierter Diensteanbieter weitere Informationen zum eID-Service?
Der Diensteanbieter kann die Experten der Bundesdruckerei unter der Rufnummer +49 (0)30–2598-0 oder per MailMail an info@bundesdruckerei.de kontaktieren. Allgemeine Informationen zum eID-Service stehen auf folgenden Seiten zur Verfügung: www.bundesdruckerei.de, www.personalausweisportal.de Alles zu Mail auf CIO.de
Welche IT-Komponenten benötigt ein Diensteanbieter, wenn er die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) in sein Angebot integrieren möchte?
Der Diensteanbieter tauscht mittels Webservice-Kommunikation Daten mit der Bundesdruckerei aus. Dafür erhält er neben der Schnittstellen-Beschreibung auch eine Beispiel-Implementation.
Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen oder Behörden (Diensteanbieter) erfüllen, um eine Berechtigung für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion in ihrem Angebot zu erhalten?
Die Berechtigung wird auf Antrag durch die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB), ein Referat des Bundesverwaltungsamts, mittels Berechtigungsbescheid erteilt. Im Antragsverfahren sind vom Anbieter verschiedene Unterlagen und Informationen einzureichen, wie z. B. der Nachweis, inwieweit die Daten, die der Diensteanbieter auslesen möchte, für sein Angebot erforderlich sind. Der erteilte Bescheid der VfB ist maximal drei Jahre gültig.