Bundesnetzagentur

225.000 Euro Bußgeld für drei Telekommunikationsanbieter

19.02.2014
Die Bundesnetzagentur hat gegen drei große Telekommunikationsanbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt 225.000 Euro verhängt.

Die Unternehmen sollen wiederholt ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt haben. Dadurch sei es bei den betroffenen Verbrauchern zu längeren Versorgungsunterbrechungen gekommen. Gegen einen weiteren Anbieter leitete die Behörde ein Verfahren ein. Die Namen der betroffenen Unternehmen nannte die Behörde nicht.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, betonte, die Unterbrechung beim Anbieterwechsel dürfe "nicht länger als einen Kalendertag andauern". Der Gesetzgeber nehme dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht. Wer beim Anbieterwechsel länger als einen Tag auf sein Telefon verzichten muss, kann sich direkt an eine Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden. (dpa/rs)

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