Bundestagsgutachten
"Alexa" birgt Risiken für Besucher und Kinder
In einem Gutachten stellt er fest, AmazonAmazon dürfte der Pflicht zur Informationsvermittlung bei der Datenerhebung von Nutzern zwar ausreichend nachkommen - "offen bleibt jedoch, wie unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung ausgeschlossen werden können". Alles zu Amazon auf CIO.de
Mit Blick auf die USA sei außerdem unklar, "zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte", heißt es in dem Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch ein Datendiebstahl aus der Amazon Cloud könne nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Masse der dort gespeicherten Informationen "könnte dies die Nutzer von "Alexa" besonders sensibel treffen".
Das Bundesinnenministerium fühlt sich in der Sache nicht zuständig. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage: "Die Nutzung der Sprachassistenten betrifft Datenverarbeitungen durch nichtöffentliche Stellen." Für diese lasse die Datenschutz-Grundverordnung der EU den nationalen Gesetzgebern so gut wie keinen Regelungsspielraum.
"Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist", sagte der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann. Die Amazon-Software sendet erst dann Sprachdaten wenn der Nutzer ein Aktivierungswort ausspricht - zur Auswahl stehen "Alexa", "Computer", "Echo" oder "Amazon".
Digitale Sprachassistenten wie Amazons Echo-Lautsprecher mit der Software "Alexa" oder "Siri" von Apple können Fragen beantworten, bestimmte Musik abspielen und andere Aufgaben erledigen. Laut einer aktuellen Studie werden sie besonders häufig in Familien genutzt. (dpa/rs)