Vom E-Commerce-Riesen zum Cloud-Primus
Amazon: Die heimliche Supermacht
Droht Kunden eine Abhängigkeit von AWS?
Droht Amazon-Kunden also auf mittlere Sicht eine Abhängigkeit vom derzeit mächtigsten Cloud-Provider? Experton-Mann Velten relativiert solche Befürchtungen. Unternehmen seien heute viel mehr von etablierten IT-Anbietern wie SAPSAP, Oracle oder IBM abhängig: "Die Gefahr einer strategischen Abhängigkeit von AWS ist zurzeit kein Thema." Zum einen seien die AWS-Dienste kleinteilig gestaltet, zum anderen handele es sich meist um standardisierte Web-Techniken auf gängigen Standardplattformen wie x86-Server und Linux. Ein Anbieterwechsel sei deshalb in der Regel leicht möglich. Alles zu SAP auf CIO.de
Auch Frank Sempert vom auf Cloud Computing spezialisierten Beratungshaus Saugatuck Technology hält die Gefahr einer Abhängigkeit derzeit für gering. Im Cloud-Markt gebe es zwar durchaus Anbieter, die einen "Lock-in" ihrer Kunden anstrebten. Doch Amazon gehöre nicht dazu. Eher schon könne eine Art Abhängigkeit aus der schieren Menge der genutzten Amazon-Services entstehen, die zu sehr niedrigen Preisen angeboten werden. So könnte etwa ein CFO durchaus Druck auf das IT-Management ausüben, mit Hilfe von billigen Cloud-Services die Kosten weiter zu drücken, nach dem Motto: "Die Konkurrenz macht`s ja auch."
- Tipps zur datenschutzrechtlichen Vorsorge
Wie sicher sind meine (personenbezogenen) Daten in der Cloud überhaupt? Wann beziehungsweise wo muss ich damit rechnen, dass ausländische Behörden auf meine Daten zugreifen? Fünf Tipps für mehr Sicherheit beim Cloud Computing. - Tipp 1:
Nutzen Sie nur europäische Clouds, um Konflikte mit dem hiesigen Datenschutz zu vermeiden - Tipp 2:
Bei internationalen Cloud-Modellen mit Bezug zu unsicheren Drittstaaten müssen ausreichende Garantien des Cloud-Dienstleisters eingefordert werden. - Tipp 3:
Machen Sie gegebenenfalls von dem Ihnen möglicherweise zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Als erste Orientierungshilfe gibt es dazu es ein Positionspapier des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, ULD, vom 15. November 2011 - Tipp 4:
Prüfen Sie bevor sie sich für einen Cloud-Dienstleisters entscheiden dessen Beteiligungsverhältnisse in möglicherweise unsichere Drittstaaten. - Tipp 5:
Gestalten Sie Ihre Verträge mit den Cloud-Anbietern auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht rechtssicher, indem Sie (neben den Mindestanforderungen aus Paragraf 11 BDSG) auch den Speicher- und Verarbeitungsort Ihrer Daten genau festlegen und Übermittlungsverbote Ihrer Daten in unsichere Drittstaaten vereinbaren und mit Vertragsstrafen verbinden. - Tipps zur datenschutzrechtlichen Vorsorge
Wie sicher sind meine (personenbezogenen) Daten in der Cloud überhaupt? Wann beziehungsweise wo muss ich damit rechnen, dass ausländische Behörden auf meine Daten zugreifen? Fünf Tipps für mehr Sicherheit beim Cloud Computing. - Tipp 1:
Nutzen Sie nur europäische Clouds, um Konflikte mit dem hiesigen Datenschutz zu vermeiden - Tipp 2:
Bei internationalen Cloud-Modellen mit Bezug zu unsicheren Drittstaaten müssen ausreichende Garantien des Cloud-Dienstleisters eingefordert werden. - Tipp 3:
Machen Sie gegebenenfalls von dem Ihnen möglicherweise zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Als erste Orientierungshilfe gibt es dazu es ein Positionspapier des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, ULD, vom 15. November 2011 - Tipp 4:
Prüfen Sie bevor sie sich für einen Cloud-Dienstleisters entscheiden dessen Beteiligungsverhältnisse in möglicherweise unsichere Drittstaaten. - Tipp 5:
Gestalten Sie Ihre Verträge mit den Cloud-Anbietern auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht rechtssicher, indem Sie (neben den Mindestanforderungen aus Paragraf 11 BDSG) auch den Speicher- und Verarbeitungsort Ihrer Daten genau festlegen und Übermittlungsverbote Ihrer Daten in unsichere Drittstaaten vereinbaren und mit Vertragsstrafen verbinden.