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Scheer verlässt Landesbank

BayernLB-CIO schon wieder weg

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.
Nach nur rund fünf Monaten als CIO der BayernLB hat Ulrich Scheer die Münchener Bank mit unbekanntem Ziel verlassen. Co-CIO Christian Söhn bleibt.
Ulrich Scheer hat seine Arbeit als einer der beiden CIOs der BayernLB schon nach rund fünf Monaten wieder aufgegeben.
Ulrich Scheer hat seine Arbeit als einer der beiden CIOs der BayernLB schon nach rund fünf Monaten wieder aufgegeben.
Foto: cio.de

Christian Söhn arbeitet zumindest vorübergehend als alleiniger CIO der BayernLB (Bayerische Landesbank) in München. Co-CIO Ulrich Scheer ist nicht mehr bei der Bank. Über die Hintergründe und Scheers Ziel gibt die BayernLB nichts bekannt.

Söhn und Scheer hatten den CIO-Posten als Doppelspitze erst im Oktober vorigen Jahres übernommen. Scheer besetzte diese Aufgabe also nur ein knappes halbes Jahr. Vorgängerin Edeltraud Leibrock wechselte zur KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nach Frankfurt/M. Ihre jetzige Position als IT-Vorstand und CIO/COO (Chief Operating Officer) hatte die KFW neu geschaffen.

IT-Vorstand der BayernLB ist Nils Niermann. Der 42-Jährige sitzt seit Ende 2010 in dem Gremium und verantwortete zunächst den Bereich Markets. Seit Mai 2011 ist er nach dem Weggang von Stefan Ermisch zusätzlich IT-Vorstand.

Die BayernLB mit Sitz in München fungiert als Hausbank des Freistaates Bayern und als Zentralbank für die bayerischen Sparkassen. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der bayerische Finanzminister Markus Söder.

Gegründet wurde die heutige BayernLB im Jahr 1884 als Landeskultur-Rentenanstalt und Landesbodenkreditanstalt. Hintergrund war ein Gesetz, das "die Beschaffung von Kapitalien zur Ausführung von Kulturunternehmungen" erleichtern sollte.

Bank mit königlichem Hintergrund

Um die Kleinbauern durch Modernisierung und Rationalisierung konkurrenzfähig zu machen, wurden insbesondere Flurbereinigungen und Entwässerungsmaßnahmen zum Gewinn weiterer landwirtschaftlicher Flächen angestrebt. Unterschrieben hatte das Gesetz noch König Ludwig II.

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