Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik
Betrugssichere Ladenkassen noch selten
Manipulationssichere Registrierkassen sind in Handwerk und HandelHandel wenige Tage vor Ablauf einer bundesweiten Umrüstfrist Ende September 2020 noch die Ausnahme. "Der Handel und auch alle anderen bargeldintensiven Branchen stehen noch ganz am Anfang", heißt es beim Handelsverband Deutschland (HDE). Eigentlich sollen Ladenkassen bis Ende September 2020 gegen Abrechnungsbetrug gesichert werden. Die Vorgabe ist Teil des Kassengesetzes, mit dem auch die Bonpflicht eingeführt worden war. Damit soll der seit Jahren grassierende Steuerbetrug an Ladenkassen eingedämmt werden. Top-Firmen der Branche Handel
Eine cloudbasierte "Technische Sicherheitseinrichtung" (TSE) stehe noch nicht zur Verfügung, so der HDE. Und der Einbau hardwarebasierter Systeme verlaufe wegen der Corona-Pandemie schleppend. Das liege auch daran, dass die Servicetechniker zwischenzeitlich die Kassen auf die reduzierten Mehrwertsteuersätze umstellen mussten.
In einem Bundesland sei bis Juni 2020 erst jede 20. Ladenkasse umgerüstet worden, weitere Zahlen lagen nicht vor, auch im Handwerk nicht. "Rückfragen von den Betrieben lassen jedoch den Schluss zu, dass die Betriebe daran arbeiten, die Vorgaben zu erfüllen", teilte der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit.
Weil die Zeit knapp geworden ist, haben fast alle Bundesländer die Frist verlängert, längstens bis Ende März 2021. Davon will das Bundesfinanzministerium jedoch nichts wissen. Denn ursprünglich sollten die Kassen schon zum Jahresbeginn 2020 umgestellt sein.
Einen weiteren Aufschub schloss das Ministerium Mitte September 2020 aus. Das bereits 2016 beschlossene Kassengesetz sei ein wichtiger Baustein, um Steuerbetrug zu bekämpfen, hieß es zur Begründung.
Für die Unternehmen ist die Rechtslage nun unsicher. "Soweit das betreffende Bundesland eine Fristverlängerung gewährt und der betreffende Betrieb die Voraussetzungen einhält, ist nichts weiter zu veranlassen", riet der Handwerksverband.
Sollten die Regelungen nicht greifen, könnten die Unternehmen Fristverlängerungen beantragen, hieß es im Handel. "Sollte ein solcher Antrag abgelehnt werden, bleibt nur noch der Rechtsweg." So weit sei es aber noch nicht.
Mit den Ende 2016 beschlossenen Maßnahmen will der Gesetzgeber Steuerbetrug über Mogelkassen einen Riegel vorschieben. Kassen sollen fälschungssicher und so Manipulationen verhindert werden. Der Staat verliert alljährlich hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen - vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. Die Steuergewerkschaft und einige Bundesländer bezifferten den Schaden in der Vergangenheit auf jährlich etwa zehn Milliarden Euro.
Zum Inkrafttreten der Verordnung im Januar 2020 konnten sich nicht alle Unternehmer schon eine neue oder umgebaute Kasse zulegen. Für die Umsetzung der Technischen Sicherheitseinrichtung wurde daher eine Frist bis Ende September 2020 gewährt. Solange wird nicht beanstandet, wenn elektronische Aufzeichnungssysteme noch nicht über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen.
Nach früheren Angaben des Fachverbandes für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) konnten von den Anfang 2020 im Einsatz befindlichen etwa 1,85 Millionen Kassen in Deutschland nur zwischen 400.000 und 500.000 umgerüstet werden. Die anderen müssten durch neue Produkte ersetzt werden, hieß es seinerzeit. (dpa/rw)