Kritik des Bundesdatenschützers
Big Brother bei Krankenkassen
Der Datenschutzbeauftragte Schaar hat sich wiederholt gegen ein Zuviel an Mithören und Ausfragen gewandt. Als es im September 2012 um den Einsatz staatlicher Überwachungs-Software ("Staatstrojaner") ging, sagte er: "Es ist nicht absolut auszuschließen, dass bei einer heimlichen Überwachungsmaßnahme auch Inhalte aufgezeichnet werden, die zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören, etwa Gespräche über Liebesbeziehungen oder Krankheiten."
Daten gezielt löschen
Wichtig sei, dass Vorkehrungen dafür getroffen würden, "damit derartige Eingriffe möglichst unterbleiben". Wenn sie trotzdem stattfinden und fragwürdige Inhalte aufgezeichnet würden, "müssen sie gezielt gelöscht werden".
Die verfahrensrechtlichen und technischen Rahmenbedingungen seien entscheidend für die Frage, ob der Kernbereichsschutz in der Praxis greife. Die Kritik von Schaar erschöpft sich dann aber in einem nebensächlichen Aspekt: Die eingesetzte Software ermögliche es nicht, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffenden Inhalte ausgeleiteter Gespräche "gezielt zu löschen".
Also erst einmal abhören, irgendwo abspeichern, auswerten und danach dann löschen? Unter echtem Datenschutz hätte man eigentlich etwas anderes erwartet. Zumal mit den neuen technischen Möglichkeiten von "Big Data" und Analytics auch viele Daten aus dem Internet und sozialen Netzen wie Facebook abgegriffen werden können. Eine zunehmende Reihe von Spezialisten befasst sich damit, solche Seiten zu scannen und personenbezogene Daten auszuwerten. Big Brother auch bei den Krankenkassen?