Umgang mit Kundendaten
Datenschutz: Ja, aber bitte kostenlos
Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre. In der Internet-Ökonomie heißt das zum Beispiel, dass Käufer von Unternehmen einen sorgsamen Umgang mit ihren Daten erwarten können. Aber sind die Konsumenten wirklich bereit, für guten bis hervorragenden DatenschutzDatenschutz einen Aufpreis zu zahlen? Nicht wirklich, wie eine Studie der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Enisa) zeigt. Dennoch kann es sich aus Anbietersicht lohnen, beim Datenschutz kundenfreundlich zu sein. Alles zu Datenschutz auf CIO.de
Die Studienautoren Nicola Jentzsch und Andreas Harasser vom DIW Berlin sowie Sören Preibusch von der University of Cambridge versuchen in ihrer Forschungsarbeit, das aktuelle Datenschutz-Dilemma in ein ökonomisches Modell zu übersetzen. Bekanntlich greifen Internetfirmen immer mehr auf persönliche Kundendaten zu und werten diese aus – was einerseits durch günstige Spezialangebote für die Kunden lohnend sein kann, was andererseits aber auch zu Unbehagen führt. Die Enisa-Studie spürt der Frage nach, inwieweit die jeweiligen Kundenpräferenzen bei der Wahl von Service-Angeboten eine wirtschaftliche Rolle spielen.
Weit mehr Daten abgefragt als nötig
Zu diesem Zwecke testeten die Autoren mit 443 Freiwilligen, die allesamt an der Technischen Universität Berlin studieren. „Es handelt sich um das bis heute größte Laborexperiment im Forschungsfeld der Datenschutz-Ökonomie“, schreiben die Autoren in ihrer Studie.
Die Studienteilnehmer wurden via E-Mail dazu eingeladen, bei Bedarf mehrmals Kinokarten über eine Internet-Service-Plattform zu erwerben. Anders als häufig in der Realität bot diese speziell geschaltete Website völlige Transparenz über zwei Angebote. Auf Preisunterschiede wurde ebenso deutlich hingewiesen wie auf verschiedene Anbieterstrategien bei den Kundendaten. So ließen sich klar ein kundenfreundliches und ein kundenunfreundliches Profil unterscheiden. Kundenunfreundlich heißt in diesem Fall, dass deutlich mehr Daten als nötig abgefragt wurden und dass der Ticket-Erwerb nur unter der Voraussetzung einer Verwendung der Daten zu Marketing-Zwecken möglich war.