BKA hebt illegale Krypto-Börsen aus



Florian Maier beschäftigt sich mit diversen Themen rund um Technologie und Management.
Im Zuge der Aktion "Final Exchange" hat das Bundeskriminalamt 47 Service-Plattformen abgeschaltet, über die Cyberkriminelle illegale Gelder waschen konnten.
Ein Blick auf die Webseite, die BKA und ZIT für die Nutzer der abgeschalteten Services eingerichtet hat.
Ein Blick auf die Webseite, die BKA und ZIT für die Nutzer der abgeschalteten Services eingerichtet hat.
Foto: https://www.finalexchange.de

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach eigenen Angaben in Kooperation mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der "Infrastruktur von digitalen Geldwäschern der Underground Economy" einen empfindlichen Schlag versetzt. Im Rahmen der Aktion "Final Exchange" wurden demnach insgesamt 47 in Deutschland gehostete, sogenannte Exchange Services abgeschaltet. Diese ermöglichen, Fiat- und Kryptowährungen zu tauschen und sind grundsätzlich in Deutschland nicht illegal, solange sie gemäß dem Know-Your-Costumer-Prinzip operieren.

"Den Betreibern der abgeschalteten Dienste wird vorgeworfen, bewusst durch mangelhafte Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben in großem Stil die Herkunft kriminell erlangter Gelder verschleiert und sich somit der Geldwäsche und dem Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet strafbar gemacht zu haben", schreibt das BKA in seiner Pressemitteilung und fügt hinzu, umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten der abgeschalteten Dienste sichergestellt zu haben.

"Wir sehen uns"

Krypto-Börsen, die Tauschgeschäfte ohne Registrierungsprozess und Identitätsnachweis ermöglichen, sind im digitalen Untergrund grenzübergreifend beliebt. Cyberkriminelle nutzen diese beispielsweise, um im Rahmen von Ransomware-Kampagnen erpresste Lösegelder zu waschen. Laut dem BKA stellten Angebote dieser Art "einen der relevantesten Bausteine in der kriminellen Wertschöpfungskette des Phänomenbereichs Cybercrime dar".

"Unter den Nutzern der nun abgeschalteten Plattformen befanden sich Ransomware-Gruppierungen, Darknet-Händler und Botnetz-Betreiber", schreibt das BKA. Diese User adressieren die Ermittler mit einer eigens aufgesetzten Webseite auch ganz direkt. Inwieweit die sichergestellten Benutzerdaten der Börsen dem Bundeskriminalamt von Nutzen sein können, muss sich noch zeigen. Darunter dürften auch viele Personen sein, die nicht in Deutschland ansässig und somit nicht greifbar sind.

Das ist den Ermittlern auch bewusst - sie verfolgen deshalb einen Ansatz, der vor allem darauf ausgerichtet ist, die Infrastruktur von Cyberkriminellen zu zerschlagen: "Durch diesen Infrastrukturansatz konnten der Underground Economy in jüngster Vergangenheit teils beträchtliche Finanzmittel entzogen werden", schreibt die Polizeibehörde und führt beispielhaft die erfolgreichen Aktionen gegen den Darknet-Service ChipMixer und den Cybercrime-Marktplatz Kingdom Market an.

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