Remote Communication Interception Software

BKA kauft Staatstrojaner für sechs Millionen Euro

27.06.2018
Das Bundeskriminalamt hat einem Bericht des Portals netzpolitik.org zufolge fast sechs Millionen Euro ausgegeben, um umstrittene Programme für eine Online-Durchsuchung entwickeln zu lassen, die jetzt einsatzbereit sind.
Für die Entwicklung der Remote Communication Interception Software hat das BKA 5,8 Millionen Euro bezahlt.
Für die Entwicklung der Remote Communication Interception Software hat das BKA 5,8 Millionen Euro bezahlt.
Foto: Lagarto Film - shutterstock.com

Das Portal beruft sich auf Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen der Opposition, die nicht öffentlich sind und als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft wurden.

Der vor rund einem Jahr im Bundestag beschlossene mögliche Einsatz von sogenannten Staatstrojanern jenseits der Terrorismusfahndung war in den vergangenen Monaten Thema von sieben kleinen Anfragen im Parlament. Die Antworten der Regierung wurden jedoch teilweise als Verschlusssache eingestuft. Einige Antworten wurden vollständig verweigert.

Remote Communication Interception Software

Das BKA hat demnach 5,8 Millionen Euro für die Entwicklung der "Remote Communication Interception Software" (RCIS) ausgegeben, davon zwei Drittel Personalkosten und ein Drittel Sachkosten. Die Prüfung durch den Dienstleister TÜViT habe rund 186.000 Euro gekostet. Neben einer Software für PCs (RCIS 1.0 Desktop) hat das BKA demnach auch eine Variante für Smartphones und Tablet Computer (RCIS 2.0 Mobile) entwickelt. Darüber hinaus dürfe das BKA auch die Software FinFisher/FinSpy einsetzen. Nach einer Quellcodeprüfung durch die Firma CSC Deutschland Solutions habe das Innenministerium den Betrieb am 30. Januar freigegeben.

Obwohl das BKA damit drei neue Staatstrojaner zur Verfügung habe, seien sie alle möglicherweise noch nicht eingesetzt worden, berichtete netzpolitik.org weiter. Zwar hat das BKA bereits elf mal Staatstrojaner verwendet, aber nicht seit Enttarnung des ursprünglichen Anbieters DigiTask im Jahr 2011. Das gelte für abgeschlossene Verfahren, zu laufenden Vorgängen gebe die Bundesregierung keine Auskunft.

Von den Geheimdiensten dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst laut Gesetz keine Trojaner verwenden. Auch der BND darf keine Staatstrojaner einsetzen, wenn Deutsche davon betroffen sind. Ausländer im Ausland sind können jedoch vom BND abgehört werden. (dpa/rs)

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