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Bundesregierung schafft Rechtsrahmen für autonomes Fahren
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der einen Rechtsrahmen setzen soll. Umstritten innerhalb der Regierung sind aber noch Regelungen zum DatenschutzDatenschutz. Das Justizministerium hatte Bedenken angemeldet. Offene Fragen sollen nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden. Alles zu Datenschutz auf CIO.de
Ziel ist es laut Ministerium, dass autonome Fahrzeuge der sogenannten Stufe 4 in festgelegten Bereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können, und zwar bis zum Jahr 2022. "Damit würde Deutschland der erste Staat weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt", hieß es.
Autonomes Fahren auf Level 4
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte: "Wir wollen jetzt autonome AutosAutos und Busse, die Fahrgäste bedarfsgenau an ihr Ziel bringen - und sich danach selbstständig im Parkhaus abstellen. Das ist nicht nur bequem, sondern sicher." Neun von zehn Unfällen passierten, weil Menschen Fehler machten. "Selbstfahrende AutosAutos werden dagegen von einem Computer gesteuert. Der lässt sich nicht ablenken oder wird müde." Alles zu Connected Car auf CIO.de Top-Firmen der Branche Automobil
Beim autonomen Fahren wird zwischen verschiedenen Stufen unterschieden. Beim "vollautomatisierten Fahren" - der Stufe 4 - kann der Computer laut Ministerium in definierten Anwendungen vollständig die Kontrolle über das Auto übernehmen. Muss der Automationsmodus verlassen werden, fordert das System den Fahrer zur Übernahme auf. Bei der Stufe 5 - dem autonomen Fahren - wird der Mensch vollends zum Passagier, sein Eingreifen ins Fahrgeschehen ist nicht mehr nötig. Stand der Technik ist derzeit Stufe 2, das teilautomatisierte Fahren mit dem Einsatz von Assistenzsystemen. (dpa/rs)