Bundesjustizminister
Buschmann will Datenspeicherung nur bei Verdacht
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seinen umstrittenen Entwurf für eine anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen an die Bundesländer und mit der Materie befasste Verbände verschickt. Diese haben jetzt bis zum 6. Dezember Zeit, Stellungnahmen zu dem von Buschmann vorgeschlagenen "Quick Freeze"-Verfahren abzugeben.
Bei diesem Verfahren werden sogenannte Verkehrsdaten - das sind vor allem IP-Adressen und Telefonnummern - erst dann für eine bestimmte Zeit gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft dafür beim zuständigen Gericht eine Sicherungsanordnung beantragt. Das heißt, dass der Telekommunikationsanbieter die mit dem Fall in Zusammenhang stehenden Daten vorerst nicht löschen darf. Der Anbieter soll diese allerdings nicht sofort an die Ermittler weiterleiten, sondern erst, wenn sich der Verdacht konkretisiert. Hohe zusätzliche Hürden sieht der nun veröffentlichte Entwurf zudem für die Erhebung von Standortdaten vor, aus denen sich beispielsweise erkennen lässt, wo sich ein bestimmtes Handy zu einem konkreten Zeitpunkt befindet.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hält das "Quick Freeze"-Verfahren für nicht ausreichend. Sie sagt, ohne eine Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zu einer zeitlich begrenzten Speicherung von IP-Adressen sei oft nichts mehr vorhanden, wenn Ermittler vorstellig werden. Buschmann, der gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist, hatte die Frage in Verhandlungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit seiner Zustimmung zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 verknüpft, die Grünen und SPD wichtig ist.
Der Bundesrat hatte sich im September für eine neue, rechtssichere Form der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, um Ermittlern in besonders schweren Fällen mehr Instrumente an die Hand zu geben.
Enge rechtliche Grenzen für Speicherung
Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil im September 2022 der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur VorratsdatenspeicherungVorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei. Alles zu Datenschutz auf CIO.de
Buschmann hält davon nichts. Er sagt: "Ein solches Instrument der Massenüberwachung passt nicht zu unserem liberalen Rechtsstaat." (dpa/rs)