IT-Manager wetten
Das Internet löst sich in Einzelteile auf
"Ich wette, dass sich das heutige Internet in zehn Jahren in viele Einzel-Inseln aufgelöst hat."
Schön war die Zeit, als Cyber-Probleme lediglich in den CIO-Kreisen und deren Fachblättern diskutiert wurden. Cyber-Zwischenfälle stellten damals zwar ein ärgerliches Thema für jeden CIO dar, waren aber irgendwie dann doch beherrschbar und ohne große Sichtbarkeit und nachhaltige Auswirkungen. Auch wenn wir vielleicht alle gehofft hatten, dass dies so bleiben würde, sind wir leider in den vergangenen Jahren schmerzvoll eines Besseren belehrt worden.
Heute vergeht fast kein Tag, an dem nicht auch Mainstream-Medien wie die Tagespresse und die populären Nachrichtenmagazine sich gehalten sehen, über Cyber-Auswüchse zu berichten, und das mit immer alarmierenderen Botschaften. Cyber-Kriminalität ist mittlerweile ein eminent präsentes Thema in der öffentlichen Wahrnehmung und Meinungsbildung geworden, in der vor allem die Überraschung über die Dimension dieser kriminellen Aktivitäten, deren potenziell zerstörende Wirkung auf unseren gesamten Rechtsstaat sowie die gefühlte Hilflosigkeit gegen derartige Attacken vorherrscht.
Auch wenn die ersten beiden Punkte die CIO-Community sicherlich nicht recht überraschen, entwickelt sich das dritte Thema immer mehr zu einem Problemfall. Die Korrekturmöglichkeiten des Rechtsstaates zu diesem Thema erscheinen zurzeit eher limitiert und fokussieren sich - zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung - zuerst einmal primär auf die Durchsetzung von (nationalen) Urheberrechtsansprüchen, eine Maßnahme, die aktuell bekanntermaßen sehr intensiv und ausgesprochen kontrovers diskutiert wird. Dies wirbelt zwar viel Staub auf und wird sicherlich letztendlich auch zu einer Anpassung des Urheberrechts an die neuen technischen Gegebenheiten führen, ist aber im Kontext der - professionellen - Internet-Kriminalität eigentlich nur als zweitrangig anzusehen. Für die CIO-Gemeinschaft ist sie damit allein insofern interessant, als man selbstverständlich die notwendigen Maßnahmen ergreift, um das eigene Unternehmen hinsichtlich potenzieller Verstöße gegen das Urheberrecht abzusichern.
Rechtsmittel reichen nicht
Zweitrangig ist diese Quasi-Gegenmaßnahme vor allem deshalb, weil derartige Verfahren lediglich dazu taugen, Individuen zum Zweck der Durchsetzung von Urheberansprüchen adressieren zu können - und auch hier meistens noch limitiert auf den nationalen Rahmen. Der professionell agierende Internet-Kriminelle, der eindeutig viel größeren volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet, wird jedoch vom Wirkungskreis derartiger Maßnahmen nicht erreicht. Aufgrund seines undurchsichtigen Operationsterrains, seiner professionellen Organisation und Vorgehensweise sowie der internationalen Verflechtungen ist ihm mit den anwendbaren Rechtsmitteln der Bundesrepublik Deutschland nicht hinreichend beizukommen.