Gothaer Versicherung
Datenaustausch mit dem neuen Personalausweis
Das BVA wird jedoch nicht nur im Rahmen der Vergabe von Berechtigungszertifikaten an Dienstanbieter tätig, sondern betreibt als zusätzliche Aufgabe das so genannte "Sperrlistenmanagement". Abhanden gekommene Ausweise müssen an den Sperrdienst im BVA gemeldet werden, um einen möglichen Missbrauch der eID-Funktion zu verhindern. Der Sperrdienst soll sicherstellen, dass den Diensteanbietern die Informationen über gesperrte elektronische Personaldokumente in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Verlorene Ausweise können gesperrt werden
Jeder Inhaber kann die Identitätsfunktion bei der jeweils zuständigen Personalausweisbehörde oder über den telefonischen Sperrnotruf sperren lassen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit und Integrität der personenbezogenen Daten des Ausweisinhabers wird dazu ein „Sperrhash" (Zahlencode) an den Sperrdienst übermittelt. Das BVA kann durch den Sperrhash die Sperrung des jeweiligen Personalausweises veranlassen, ohne die personenbezogenen Daten des Inhabers zu kennen.
Christoph Verenkotte: "Die Vergabestelle und das 'Sperrlistenmanagement' befinden sich in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, so dass wir nach einer Prüfung schnell und nachhaltig auf einen Missbrauch der Berechtigung reagieren werden."