Rechtsverbindliche E-Post
De-Mail auch nach Beschluss unter Beschuss
Noch übler aufstoßen werde den Teilnehmern am Rechtsverkehr allerdings die Tatsache, dass ein Einschreiben laut De-Mail-Gesetz schon dann als zugegangen gilt, wenn es im Postfach des Empfängers angekommen ist. „Wer sich zu diesem Zeitpunkt gerade im Urlaub befindet, hat Pech gehabt“, so der NIFIS-Vorstandsvorsitzende. Damit ist die angekündigte Rechtssicherheit teuer erkauft - einseitig zu Lasten der möglicherweise völlig ahnungslosen Empfänger.“ Die einzige Möglichkeit, sich zu schützen, sei die permanente Kontrolle des De-Mail-Postfachs. Eine Urlaubsvertretung sei nur möglich, wenn der Vertreter selbst auch ein De-Mail Postfach besitzt.
De-Mail ist eine rein nationale Lösung
Einen weiteren Aspekt brachte Kurt Kammerer von Regify, mit dessen Systemen die De-Mail übrigens nicht zusammenspielt, in die Diskussion ein. Er kritisierte, dass die Einführung der De-Mail auf einer rein nationalen Herangehensweise beruhe und das Ergebnis eine deutsche Insellösung sei – und dies vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung und weltweiten Vernetzung. Dazu gesellen sich noch praktische Gesichtspunkte: Für die Nutzung der De-Mail muss zwingend eine neue und zusätzliche Adresse beantragt werden - und dies auch in einem eigenen Verfahren. Die möglicherweise bereits erfolgte Identitätsprüfung, die zur Beantragung der digitalen qualifizierten Signatur notwendig ist, macht dies also keineswegs obsolet. „Eine unnötige Dopplung“, wie Lapp befand.
Ob sich das neue Gesetz und die De-Mail selbst einer breiten Akzeptanz erfreuen werden, vermochte niemand von den Teilnehmern des Symposiums vorherzusehen.