EU-Gutachter

Deutsche Energiemarkt-Regeln verstoßen gegen EU-Recht

19.01.2021
Deutschland verstößt nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters gegen EU-Regeln für die Energiemärkte, die für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise sorgen sollen.
Die EU-Kommission kritisiert eine fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur.
Die EU-Kommission kritisiert eine fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur.
Foto: geniusksy - shutterstock.com

Deutschland habe in vier Punkten Richtlinien des Energiewirtschaftsgesetzes nicht ausreichend umgesetzt, befand der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Giovanni Pitruzzella, in Luxemburg (Rechtssache C-718/18).

Der Streit über die Umsetzung dieser EU-Regeln zieht sich seit Jahren hin. Im Februar 2015 hatte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und Änderungen angemahnt. Weil Berlin die Bedenken nicht ausräumte, klagte die Brüsseler Behörde 2018 gegen Deutschland vor dem EuGH.

Die EU-Kommission begründete dies unter anderem mit fehlender Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Diese habe als Regulierer nicht uneingeschränkte Ermessensfreiheit darin, wie sie Netztarife und andere Bedingungen festlege. Zahlreiche Aspekte seien vielmehr durch Verordnungen der Bundesregierung geregelt. Auch kritisierte die Brüsseler Behörde, dass bei StromnetzbetreibernStromnetzbetreibern Karenzzeiten von Führungskräften nicht eingehalten worden seien. Top-Firmen der Branche Energie u. Rohstoffe

Der Generalanwalt folgte der Argumentation und schlug vor, der Klage der EU-Kommission stattzugeben. Das Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie jedoch der Haltung des Generalanwalts.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnte am Donnerstag für diesen Fall vor den Folgen. "Für eine konsistente Energiepolitik ist insbesondere mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele auch in Zukunft eine politische Rahmensetzung für die Entscheidungen der Regulierungsbehörde erforderlich", hieß es in einer Mitteilung des Verbandes. Die Verordnungen der Bundesregierung schränken die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur aus Sicht des BDEW nicht ein. Die Netzbetreiber bräuchten verlässliche und vorhersehbare Entscheidungen. (dpa/rs)

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