Rechtsratschläge

Die ärgerlichen Kostenfallen bei Smartphones

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.

Rabatte: Anbieter werben oft mit sehr niedrigen Monatspreisen bei einem Neuabschluss. Dabei handelt es sich um Rabatte, die oft nur für die ersten Monate des Vertrags oder nur für die Mindestvertragslaufzeit gelten.

Tipp: Genau hinsehen - in den meisten Fällen steigt diese günstige Grundgebühr nach einigen Monaten oder spätestens nach der Mindestvertragslaufzeit stark an.

Vorsicht bei Auslandsgesprächen

Auslandsgespräche: Einige Anbieter langen bei Auslandsgesprächen kräftig zu. Dabei fällt zusätzlich zu dem normalen Verbindungsentgelt eine Gebühr für die Nutzung des ausländischen Netzes an (Roaming-Gebühr). Für Handyverbindungen im europäischen Ausland gelten zwar seit 2007 durch die EU-Roamingverordnung Preisobergrenzen. ARAG-Experten geben aber zu Bedenken, dass diese EU-Preisgrenzen nicht mehr gelten und der Anbieter auch höhere Minutenpreise berechnen kann, wenn der Kunde im Vertrag einen speziellen Auslandstarif abschließt.

Mailbox: In den meisten Tarifen kostet der Anruf der Mailbox genauso viel wie ein normales Telefonat. Darüber hinaus ist das Abfragen der Mailbox im außereuropäischen Ausland mit weiteren Kosten verbunden. Denn man zahlt in einem solchen Fall dreifach: den Tarif für das ankommende Gespräch im Ausland, für die Umleitung des Anrufs auf die Mailbox in Deutschland und für die spätere Abfrage der Mailbox.

Tipp: Außerhalb der EU die Mailbox besser ausschalten. Innerhalb der EU ist der Empfang einer Nachricht auf der Mailbox seit dem 1. Juli 2010 kostenfrei, nur für die Abfrage dieser Nachricht aus dem Ausland muss ein ausgehendes Gespräch gezahlt werden.

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