Rechtsratschläge

Die ärgerlichen Kostenfallen bei Smartphones

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.
Keiner liest gern Kleingedrucktes in Verträgen. Doch genau da können sich Kostenfallen verstecken. Einige davon erklärt die Rechtsschutzversicherung ARAG.

Vertragslaufzeit und Grundgebühr, Mindestumsatz sowie Gesprächs- und SMS-Tarife - soweit können die meisten Handy-Nutzer ein Tarifangebot noch überschauen. Die Düsseldorfer ARAG Versicherung weist jedoch auf Kostenfallen hin, die sich im Kleingedruckten verstecken können.

Einige Knackpunkte im Überblick:

Abo: Bei einigen Anbietern schließt man mit dem Handyvertrag unbemerkt auch gleich ein Abo ab, beispielsweise für Klingeltöne, Logos oder Handyspiele. Diese sind meist im Kleingedruckten verborgen und werden anfangs als "gratis" beworben. Spätestens nach ein paar Monaten sind sie aber - je nach Anbieter - kostenpflichtig. Wer das vermeintliche Gratisangebot in Anspruch nimmt, für den fallen beim Download zusätzlich teure Gebühren für die Internetnutzung an.

Tipp: Bei Vertragsabschluss ein solches Abo im Vertrag streichen lassen oder bei Bestellung im Internet die Option deaktivieren. Ist dies nicht möglich, sollte man sich die Tarifwahl gründlich überlegen.

Abrechnungstaktung: Ein wesentlicher Kostenfaktor neben dem Minutenpreis ist die Abrechnungstaktung. Die wenigsten Anbieter rechnen die Gespräche sekundengenau ab. Meist berechnen sie nach der ersten Sekunde bereits eine volle Minute, so die Experten von der ARAG. Bei einigen Tarifen erfolgt immerhin ab der zweiten Minute eine sekundengenaue (60/1-Takt) oder auf zehn Sekunden (60/10-Takt) genaue Abrechnung. Am teuersten sind demnach Tarife, die immer auf die volle Minute aufrunden (60/60-Takt). Am günstigsten ist die Taktung pro Sekunde (60/1) oder pro zehn Sekunden (60/10).

Tipp: Bei der Auswahl eines Handytarifs immer auf einen kurzen Abrechnungstakt achten.

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