Google, Microsoft, De-Mail
Die Datenschutz-Mängelliste
Immer mehr Bürger würden sich in letzter Zeit hilfesuchend an seine Behörde wenden. 11.153 schriftliche Eingaben sowie 14.204 telefonische Anfragen gab es im Berichtszeitraum. Schaar sprach sich dafür aus, dass er bei Datenschutzverstößen von Telekommunikations- und Postdienstunternehmen auch Bußgelder verhängen dürfe, was bisher nicht möglich ist. Die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden seien in Deutschland bislang nicht umgesetzt worden.
Bundesverfassungsgericht setzt deutliche Grenzen
Schaar betonte, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat. „Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar", so Schaar. „Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert."
Eine Auswahl der Themen und Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten zu den IT-Themen in seinem Tätigkeitsbericht, die die Öffentliche Verwaltung betreffen, im Einzelnen:
Zensus 2011
Die gesetzliche Zweckbindung der beim Zensus erhobenen Daten sowie eine hohe Datensicherheit müssen gewährleistet werden. Insbesondere dürften keine personenbezogenen Angaben in die Verwaltung zurückfließen. Es sei auch wichtig, dass die für die Durchführung des Zensus benötigten personenbezogenen Daten, unverzüglich anonymisiert und gelöscht werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind. Ein besonderes Problem sieht Schaar im Umgang mit Daten von Personen, zu deren Schutz eine Übermittlungssperre im Melderegister eingetragen ist.