Wie Hacker arbeiten

Die gefährlichsten Hacker-Tools der Welt

15.01.2010
Von  und Redaktion PC-Welt


Einen seiner ersten Artikel schrieb René Schmöl, Jahrgang 1982, mit 16 Jahren für die Tageszeitung Freies Wort. Es war ein Interview mit Hape Kerkeling. Dieser Erfolg motivierte ihn, weiterzumachen. Nach sieben Jahren im Lokaljournalismus und einer Ausbildung zum Verlagskaufmann folgte ein Volontariat bei der Verlagsgruppe Handelsblatt. Seit 2007 ist René Schmöl in unterschiedlichen Positionen für Foundry tätig. Momentan als Chef vom Dienst online für cio.de.
Hacker stellen ihre Werkzeuge gerne ins Internet. Das kann für Sie gefährlich werden. Denn bereits das Herunterladen dieser Tools ist verboten: Welche Tools das sind, wie Hacker arbeiten und was Sie rechtlich wissen müssen.
Bald werden uns Hacker auch auf dem Mobiltelefon angreifen.
Bald werden uns Hacker auch auf dem Mobiltelefon angreifen.

Sie greifen alles an. Hacker attackieren Social Communities wie FacebookFacebook, Mikroblogging-Dienste wie TwitterTwitter oder Browser wie den Firefox oder den Internet Explorer. Das Gefährliche für Laien: Im Internet kursieren reichlich ToolsTools, die Hacker für ihre illegalen Aktivitäten nutzen. Zum Beispiel um Passwörter, WLANs oder Film-DVDs zu knacken. Wer diese herunterlädt, kann sich bereits strafbar machen. Vorsicht: Die Hersteller dieser Tools weisen oft nicht darauf hin, dass der Einsatz ihrer Produkte in Deutschland verboten ist. Alles zu Facebook auf CIO.de Alles zu Tools auf CIO.de Alles zu Twitter auf CIO.de

Download von Crackprogrammen könnte als unzulässige Einfuhr gelten
Seit dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes im Jahr 2003 ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen (§ 95 a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz). Nicht nur der Vorgang ist strafbar, sondern bereits Herstellung, Einfuhr, Verbreitung und Verkauf von Kopierschutzknackern, ebenso wie deren Bewerbung (§ 95 a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz). Programme, die zum Umgehen von Kopierschutz angeboten werden, dürfen daher nicht mehr über deutsche Websites vertrieben werden. Die Anbieter operieren nun vom Ausland aus. Ein Download von ausländischen Servern dürfte aber bereits eine rechtlich unzulässige Einfuhr im Sinne des Gesetzes sein – so die Auffassung von Rechtsanwalt Johannes Richard. Mittlerweile ist bei Juristen umstritten, ob die unsichere CSS-Verschlüsselung von Video-DVDs überhaupt ein wirksamer Kopierschutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist.

Nur für den Angriff auf eigene Dateien sind Hacker-Tools erlaubt
Tatsächlich verboten ist es, mit speziellen Tools fremde Daten aus einer „nichtöffentlichen Datenübermittlung“ abzufangen und „besonders gesicherte Daten“ auszuspähen. Das entsprechende Gesetz trat Mitte 2007 in Kraft, allerdings sind bisher noch keine Urteile bekannt, aus denen ersichtlich wäre, welche Hacker-Tools nun genau gemeint sind. Straffrei können Sie Passwort-Knacker und Netzwerk-Sniffer auf jeden Fall noch immer dann einsetzen, wenn die Daten, auf die Sie zugreifen möchten, von Ihnen stammen oder für Sie bestimmt sind.

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