SMS-Angriffswelle
Diese SMS löschen, sonst drohen hohe Kosten
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt wieder vor gefährlichen SMS, die derzeit gehäuft auf Handys eintreffen. Dabei handelt es sich um eine neue Variante einer alten Masche, mit der Cybergangster Handybesitzer um viel Geld bringen wollen.
In den Kurznachrichten stehen Formulierungen wie "Wir konnten heute ein Paket nicht zustellen. Bitte besuchen Sie..." oder "Ihr Paket hat Verspätung. Jetzt Lieferung bestätigen…“. Immer gleich ist aber die Tatsache, dass dann ein Link folgt, der auf eine gefährliche Seite führt. Diese Art von Angriff bezeichnet man als Smishing - das Wort setzt sich aus "SMS" und "PhishingPhishing" zusammen". Es handelt sich dabei also um Phishing-Angriffe per SMS. Alles zu Phishing auf CIO.de
Denn sobald man auf den Link in der SMS klickt, wird eine Schadsoftware auf dem Smartphone installiert. Um welche MalwareMalware es sich dabei genau handelt, sagen die Verbraucherschützer nicht. Die Malware sorgt dafür, dass das Handy SMS im Sekundentakt verschickt. Besitzt man keine SMS-Flatrate, können dadurch erhebliche Kosten entstehen, die Verbraucherzentrale spricht von bis zu 700 Euro für die automatisch verschickten SMS. Zwar würden die Mobilfunkfirmen zeitnah die SIM-Karte sperren, doch für alle bis zu diesem Zeitpunkt versandten SMS werden teilweise Entgelte von mehreren hundert Euro berechnet. Alles zu Malware auf CIO.de
Betroffene sollen sich gegen Zahlungsforderungen wehren
Verbraucherschützerin Julia Rehberg rät: "Wer aufgrund eines Smishing-Angriffs eine hohe Rechnung von seinem Mobilfunkanbieter erhält, sollte diese nicht einfach begleichen, sondern sich wehren." Ein Einzelverbindungsnachweis helfe zu belegen, dass das Versenden der SMS automatisch im Sekundentakt erfolgte.
Wollen Mobilfunkunternehmen die Gebühren der verschickten SMS als Schadensersatz geltend machen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher schuldhaft gehandelt haben und der Mobilfunkanbieter müsse den entstandenen Schaden nachweisen, wie die Verbraucherschützer erklären. "Für die Berechnung des Schadens kann angesichts zahlreicher Flatrate-Modelle am Markt jedoch nicht das vereinbarte Entgelt pro SMS zugrunde gelegt werden", so Rehberg.
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg finden Ratsuchende weitere Informationen zum Thema und einen Musterbrief für die Korrespondenz mit Anbietern. (PC-Welt)