Datensammelwut

E-Mail-Überwachung des BND landet vor Bundesverfassungsgericht

29.05.2014
Der US-Geheimdienst NSA steht wegen seiner Datensammelwut international am Pranger. Aber wie hält es der deutsche Auslandsgeheimdienst BND mit dem Gesetz? Diese Frage beschäftigt demnächst das Bundesverfassungsgericht.

Die Datensammelpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Berliner Anwalt Niko Härting kündigte am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an, nachdem er am Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage gegen die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung gescheitert war.

Härting hält die Überwachung von internationalem E-Mail-Verkehr durch den deutschen Auslandsgeheimdienst für völlig überzogen und unrechtmäßig. Auch Verfassungsrechtler haben bereits Einwände gegen die Praxis des Nachrichtendienstes erhoben. Der BND ist neben Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst (MAD) einer von drei deutschen Nachrichtendiensten. Er ist für die Auslandsaufklärung zuständig.

Die Leipziger Richter hielten Härtings Klage gegen den BND für unzulässig, weil der Anwalt nicht nachweisen konnte, dass er von der Ausspäherei des Geheimdienstes tatsächlich direkt betroffen ist. Ohne diese persönliche Betroffenheit könne ein Verwaltungsgericht aus formalen Gründen die BND-Praxis nicht überprüfen, erklärten sie (Az.: BVerwG 6 A 1.13).

Der Anwalt bezieht sich mit seiner Klage auf das Jahr 2010, als der BND mit weitgefassten Suchbegriffen 37 Millionen Treffer in E-Mails erzielte. Nachrichtendienstlich ausgewertet wurden davon 213 - 12 kritische E-Mails blieben schließlich übrig. "37 Millionen zu 12 - das ist absolut unverhältnismäßig", sagte Härting.

Der Anwalt will erreichen, "dass ein bisschen Licht ins Dunkel der BND-Überwachungspraxis gebracht wird". Bei 37 Millionen Treffern - in den Jahren danach waren es nach BND-Angaben deutlich weniger - müsse jeder Bürger damit rechnen, dass er in einen Datenabgleich gerate. "Das ist ein eigentlich in der Dimension gar nicht zu beschreibender Eingriff in die Privatsphäre", sagte Härting.

Nach dem G10-Gesetz zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses ist der BND zur Überwachung internationaler Kommunikation berechtigt. Nun soll das Bundesverfassungsgericht die Frage klären, wie weit die Kontrolle gehen darf.

Im Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Spähaffäre rund um den US-Geheimdienst National SecuritySecurity Agency (NSA) hatten zuletzt mehrere Verfassungsrechtler große Einwände gegen die BND-Praxis vorgebracht. Der deutsche Geheimdienst agiere bei der Auslandsaufklärung "weitgehend im rechtsfreien Raum", beklagte der Mannheimer Professor für Öffentliches Recht, Matthias Bäcker. Der BND habe für die Überwachung von Kommunikation im Ausland keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Der Geheimdienst könne so weitgehend nach Belieben Daten sammeln, speichern und auswerten. Alles zu Security auf CIO.de

Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, und der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hatten im NSA-Ausschuss gemahnt, Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis hätten auch außerhalb Deutschlands Geltung. Und der BND müsse sich auch dort an die deutschen Gesetze halten. (dpa/rs)

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