Personalmanagement
Ein Arbeitszeugnis auf Bestellung
Zeugnisse zu schreiben, ist für PersonalreferentenPersonalreferenten und Führungskräfte keine besonders befriedigende Arbeit. Ein ausscheidender Arbeitnehmer ist Vergangenheit und für das Unternehmen ist die Zukunft wichtiger. Da macht es sich der Personalreferent oft einfach, nimmt schnell das Zeugnis des letzten Abgängers vor, tauscht an den entscheidenden Stellen mal eben die Codes aus - aus "zu unserer vollsten Zufriedenheit" wird beim etwas schwächeren Mitarbeiter "zu unserer vollen Zufriedenheit" - und fertig ist es. Alles zu Personalführung auf CIO.de
Noch einfacher geht es mit Hilfe einer einschlägigen Software, die es im Internet sogar kostenlos zum Download gibt: Damit kann man in fünf Minuten ein Zeugnis erstellen: Persönliche Daten eintragen, Bewertungsbereich auswählen, Schulnote von 1-6 vergeben und in ein Textverarbeitungsprogramm exportieren, fertig. Die Arbeitszeugnisse, die so entstehen, sind nicht nur literarisch bescheiden, sondern oft auch fehlerhaft.
Eine andere Lösung sind externe Dienstleister wie Jennifer Herbert, die sich mit ihrem Personalsupport-Rheinmain 2004 selbständig gemacht hat und bis zu 15 Mitarbeiter beschäftigt. Sie ist nur eine von verschiedenen Anbietern in diesem relativ jungen Gewerbe. Andere Anbieter sind etwa DieVision oder Zeugnisfabrik.
- Abfällige Kommentare dem Chef gegenüber
Wer den Chef beleidigt oder beschimpft macht sich der üblen Nachrede schuldig und kann gekündigt werden. Damit muss jeder Arbeitnehmer rechnen. Das gilt auch für Facebook und Co. Eine Beleidigung in sozialen Netzwerken kann hunderte von "Freunden" erreichen und gilt somit im Sinne des Arbeitsrechts als Öffentlichkeit. - Beim Krankfeiern erwischt
Wer ein öffentliches Profil hat oder mit dem Arbeitgeber befreundet ist, sollte genau überdenken, was er schreibt. Eine Düsseldorfer Friseur-Auszubildende sorgte für Schlagzeilen als ihr Facebook-Fall vor dem Arbeitsgericht landete: Die Düsseldorferin postete Bilder von Partys und einem Mallorca-Urlaub. Zu dem Zeitpunkt dieser Unternehmungen war sie aber krankgeschrieben. Der Chef kündigte ihr fristlos. - Private Nutzung generell verboten
Ein Arbeitnehmer hat generell kein Recht während der Arbeitszeit sozialen Netzwerke privat zu nutzen. Solche Verstöße können mit einer Abmahnung geahndet werden. Besonders wenn Virengefahr für das Dienstnetzwerk bestehen könnte, sollten Mitarbeiter vorsichtig sein. - Kündigung bei zu starker Nutzung
Selbst wenn der Arbeitgeber einer Nutzung von sozialen Netzwerken generell zustimmt, droht bei exzessiver Nutzung trotzdem die fristlose Kündigung. Voraussetzung, wenn der Arbeitnehmer täglich mehrere Stunden im Netz verbringt und somit nicht mehr sinnvoll arbeiten kann. In diesem Fall muss noch nicht einmal eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Ein Zeugnis von einem Menschen, den man gar nicht kennt? Für den Arbeitsmarktexperten Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz ist das eine "Zuspitzung von Dumping" und für den Ver.Di-Sprecher Jan Jurczyk eine "Riesensauerei" - wie das ZDF-Magazin "Frontal 21" berichtete. Dass ein "Fremder" die Leistung von ausscheidenden Mitarbeiter beurteilt, erscheint aber nur bei oberflächlicher Betrachtung skandalös. Erst recht, wenn man bedenkt, dass der externe Zeugnis-Autor ja nicht wirklich das Urteil fällt, sondern es nur in passende Worte fasst. Der festangestellte Personalreferent würde nichts anderes tun.