Personalmanagement

Ein Arbeitszeugnis auf Bestellung

30.07.2018
Von Ferdinand Knauß
Arbeitszeugnisse sind für Unternehmen eine lästige Pflicht, aber für Mitarbeiter auf Stellensuche ein Erfolgsfaktor. Zwei Gründe dafür, dass sie von Profis geschrieben werden, die wissen, wie das geht.
Beim Arbeitszeugnis gibt es so einiges zu beachten.
Beim Arbeitszeugnis gibt es so einiges zu beachten.
Foto: YAKOBCHUK VIACHESLAV - shutterstock.com

Zeugnisse zu schreiben, ist für PersonalreferentenPersonalreferenten und Führungskräfte keine besonders befriedigende Arbeit. Ein ausscheidender Arbeitnehmer ist Vergangenheit und für das Unternehmen ist die Zukunft wichtiger. Da macht es sich der Personalreferent oft einfach, nimmt schnell das Zeugnis des letzten Abgängers vor, tauscht an den entscheidenden Stellen mal eben die Codes aus - aus "zu unserer vollsten Zufriedenheit" wird beim etwas schwächeren Mitarbeiter "zu unserer vollen Zufriedenheit" - und fertig ist es. Alles zu Personalführung auf CIO.de

Noch einfacher geht es mit Hilfe einer einschlägigen Software, die es im Internet sogar kostenlos zum Download gibt: Damit kann man in fünf Minuten ein Zeugnis erstellen: Persönliche Daten eintragen, Bewertungsbereich auswählen, Schulnote von 1-6 vergeben und in ein Textverarbeitungsprogramm exportieren, fertig. Die Arbeitszeugnisse, die so entstehen, sind nicht nur literarisch bescheiden, sondern oft auch fehlerhaft.

Eine andere Lösung sind externe Dienstleister wie Jennifer Herbert, die sich mit ihrem Personalsupport-Rheinmain 2004 selbständig gemacht hat und bis zu 15 Mitarbeiter beschäftigt. Sie ist nur eine von verschiedenen Anbietern in diesem relativ jungen Gewerbe. Andere Anbieter sind etwa DieVision oder Zeugnisfabrik.

Ein Zeugnis von einem Menschen, den man gar nicht kennt? Für den Arbeitsmarktexperten Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz ist das eine "Zuspitzung von Dumping" und für den Ver.Di-Sprecher Jan Jurczyk eine "Riesensauerei" - wie das ZDF-Magazin "Frontal 21" berichtete. Dass ein "Fremder" die Leistung von ausscheidenden Mitarbeiter beurteilt, erscheint aber nur bei oberflächlicher Betrachtung skandalös. Erst recht, wenn man bedenkt, dass der externe Zeugnis-Autor ja nicht wirklich das Urteil fällt, sondern es nur in passende Worte fasst. Der festangestellte Personalreferent würde nichts anderes tun.

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