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Bundesagentur für Arbeit prüft Schadensersatzansprüche gegenüber T-Systems

Erneut schwere Mängel bei der ALG-II-Software

06.09.2005
Von Dorothea Friedrich
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat schwer wiegende Mängel bei der Auszahlung des Arbeitslosengelds II (ALG II) und der Überweisung von Krankenkassenbeiträgen eingeräumt. Grund seien nicht vorhandene Funktionalitäten bei der Software A2LL, mit der die Leistungen abgewickelt werden. Die BA prüft wegen der immer wieder auftretenden Mängel derzeit, ob sie Schadensersatzansprüche gegen T-Systems, den Entwickler des Programms, erhebt. Auch eine völlige Neuentwicklung der Programme ist nicht mehr ausgeschlossen.

Zur Zeit überweist die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich rund 25 Millionen Euro zuviel an die Krankenkassen. Sie ist gesetzlich verpflichtet, den ermäßigten Krankenkassenbeitrag für ALG-II-Bezieher zu zahlen. "Nach Lieferung der entsprechenden Funktionalität der Software wird die BA prüfen, wie sie diese Gelder zurückfordern kann. Den damit verbundenen Mehraufwand und Schaden wird die BA dem Software-Lieferanten T-Systems in Rechnung stellen", heißt es in einer Pressemeldung der BA.

T-Systems-Pressesprecher Rainer Knirsch wollte gegenüber CIO-Online zu möglichen Schadensersatzansprüchen der BA keine Stellung nehmen. Es sei alleine Sache der Bundesagentur zu prüfen, gegen wen sie Ansprüche anmelde, sagte er.

Er verwies darauf, dass die Software A2LL unter enormem Zeitdruck entwickelt worden sei und dass sich seit Januar, dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Regelungen, bereits einige Gesetzesänderungen ergeben hätten. Um den Beginn der Auszahlungen sicher zu stellen, sei das System zunächst mit den wesentlichen Funktionen wie Erfassung aller Anträge, Zahlungs- und Meldeläufe, Krankenversicherung, Druckvorlagen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gestartet, sagte er.

Inzwischen sei A2LL um neue Programmteile erweitert worden. Die Vorgaben für die Implementierung zusätzlicher Funktionalitäten setze jedoch alleine die BA, betonte Knirsch. So sei aktuell die Jahresendverarbeitung der Krankenkassenmeldung von oberster Priorität für die BA.

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