Deutschland
EuGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung
Geklagt hatten zwei Telekommunikationsanbieter. Ihrer Meinung nach ist das deutsche Gesetz, das seit 2017 auf Eis liegt, mit dem EU-Recht unvereinbar.
Um die Vorratsdatenspeicherung wird seit Jahren gerungen. Die Unternehmen sind dabei gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später bei Bedarf darauf zugreifen können. Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sie für riskant und überzogen.
Der EuGH hatte der anlasslosen Speicherung bereits in vergangenen Urteilen enge Grenzen gesetzt. Die Linie der Richter war dabei recht eindeutig: Das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten verstößt demnach grundsätzlich gegen EU-Recht. Eine Ausnahme gilt bei einer akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit. In diesem Fall kann eine zeitlich begrenzte, begründete Datenspeicherung zulässig sein. (dpa/rs)