Bundesarbeitsminister

Heil schließt Kurzarbeitergeld-Verlängerung nicht aus

18.07.2021
Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kommt im Falle einer erneuten deutlichen Belastung der Wirtschaft durch Corona eine Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld infrage.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Foto: photocosmos1 - shutterstock.com

"Die Hilfen könnten wir jederzeit per Verordnung weiter verlängern", führte Heil aus. "Im Moment steht das allerdings nicht an, denn zum Glück entwickeln sich die Wirtschaft und die Lage am Arbeitsmarkt sehr positiv."

Der Bund hatte den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld zuletzt im Juni verlängert. Betriebe, die bis 30. September Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen weiter in Anspruch nehmen. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Minusstunden müssen vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine aufgebaut werden. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.

Heil rief die Menschen auch dazu auf, sich impfen zu lassen. Eine Impfpflicht in bestimmten Berufszweigen lehnt er jedoch ab, und von der Idee, Tests künftig kostenpflichtig zu machen, hält der Minister nichts. "Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich schnell und unbürokratisch testen zu lassen - auch und besonders in Betrieben, denn hier geht es um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten", sagte Heil der Zeitung. Zudem sprach er sich für einen Rechtsanspruch auf Weiterbildungszeiten und ein bundesweit gültiges Weiterbildungsgesetz aus. (dpa/rs)

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