Hohe Summen für Wiesn-Tisch
Wirte klagen gegen Online-Händler
Wiesn-Wirte ziehen dagegen erneut juristisch zu Felde: Am Montag verhandelte das Landgericht München I über entsprechende einstweilige Verfügungen gegen einen Online-Händler. Drei Wiesn-Wirte hatten diese wegen Irreführung der Verbraucher erwirkt und erreicht, dass die Agentur die Plätze nicht verkaufen darf. Dagegen legte die Agentur Widerspruch ein. Nun geht es darum, ob die einstweilige Verfügung Bestand hat oder aufgehoben wird.
Seit Jahren wehren sich die Oktoberfest-Wirte gegen den Zweitverkauf von Platzreservierungen. Online-Portale bieten diese meist für ein Vielfaches der Preise an, die bei direkter Reservierung beim Wirt für Verzehrgutscheine fällig sind.
Im Oktober 2021 hatte eine Wirtin einen wichtigen Sieg errungen. Das Landgericht München I untersagte einer Agentur den Handel mit den Reservierungen. Auf dem Portal waren laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1.990 und 3.299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Der Händler legte Berufung ein, über die noch nicht entschieden ist.
Oktoberfest 2022
Die Wiesn 2022 soll vom 17. September bis zum 3. Oktober andauern. Der Anbieter im Fall der Ochsenbraterei berief sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu Bundesligakarten vom 11. September 2008, Az.: I ZR 74/06 (dpa/rw)