Datenschützer äußern juristische Bedenken
IT-Sicherheit bei der WM: Sorgenkind mit Januskopf
Das Bild sagt mehr als tausend Daten: Gerhard Kongehl zeigt auf die klassische Statue des Mannes mit dem Januskopf. Das Gesicht auf der einen Seite blickt in die Freiheit, das Gesicht auf der anderen Seite in die Sicherheit. „Bei den Vorbereitungen zur Fußballweltmeisterschaft reden wir nur noch von der Sicherheit und überhaupt nicht mehr von der Freiheit“, warnt der Datenschützer. Seine These: Organisatoren und Fußball-Vereine vertreten Interessen, die teilweise nicht mit den Gesetzen vereinbar sind.
Beispiel Fifa: Die Organisation verlangt Tickets, die mit Hilfe der IT fälschungssicher gemacht werden. Ziel soll sein, Schwarzmarkthändler aus dem Spiel zu halten. Also werden die Karten mit RFID-Chips personalisert. In den Chips ist die Identifikationsnummer des Personalausweises oder Reisepasses gespeichert, die der Fußballfan beim Kauf angeben musste.
Schwarzmarkthändler sind bereits am Ball
Klingt einleuchtend - doch Gerhard Kongehl geht ein anderes Licht auf: „Das Gesetz sieht nicht vor, dass die Nummern aus Pässen und Ausweisen für solche Zwecke gespeichert werden dürfen“, sagt er. Außerdem ist der Datenschützer davon überzeugt, dass die Schwarzmarkthändler längst am Ball sind: „Um
Schwarzmarkthandel wirklich zu verhindern, müssten bei jeder Einlasskontrolle die Informationen auf dem Chip mit der Pass- oder Personalausweis-Nummer des Karteninhabers verglichen werden“, so Kongehl.
Weil das aber viel zu lang dauern und in der Warteschlange für Aggresionen sorgen könnte, dürfte in der Praxis darauf verzichtet werden. Schon druckt die amerikanische Tageszeitung International Herald Tribune Stimmen von Black-Market-Sellern ab, die potenzielle Kunden damit ködern, dass die Tickets nicht wirklich auf Übereinstimmung der Daten überprüft werden können.
Ein anderes Beispiel: Nicht nur die Helfer bei der WM, sondern auch Polizisten und Reporter, die dort ihren Job machen werden, mussten ihre Daten angeben. Insgesamt wurden 250.000 Menschen zum gläsernen Bürger gemacht und einer Überprüfung unterzogen. Dass diese Maßnahme mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist, daran hat Gerhard Kongehl seine Zweifel. Er sieht das Recht der Viertelmillion Menschen auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.