Post vs. De-Mail-Anbieter
Kampf um E-Post geht vor Gericht
Doch tatsächlich gab es von den Experten der Fachausschüsse des Bundesrats in zahlreichen Punkten Kritik am De-Mail-Gesetzentwurf. Sie forderten in einem 20-seitigen Empfehlungs-Papier am 16. November 2010 (Drucksache 645/1/10) eine Korrektur der Vorlage. Man habe noch „eine Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen". So bedürfe das De-Mail-Verfahren zwingend einer Abstimmung mit dem Signaturgesetz, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu schaffen. Denn der Bürger dürfe sein Rechtsmittel nicht über De-Mail einlegen, hierzu benötigt er die qualifizierte elektronische Signatur.
Auch müsse De-Mail mit dem in der Justiz eingesetzten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach kompatibel sein. Offen sei auch, welche Folgen mit der automatisierten Weiterleitung an eine andere De-Mailadresse verbunden seien.
Ländervertreter fordern Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Weitere Kritikpunkte:
1. Ende-zu-Ende Verschlüsselung:
Zitat in den Empfehlungen der Ausschüsse: „…Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung findet nicht statt, die Nachrichten werden zur Überprüfung von Viren und zur Prüfung, ob es sich um eine SMTP-Mail handelt, kurzfristig entschlüsselt. Während dieses Vorgangs sind die Nachrichten einem erhöhten Risiko des Angriffes durch unbefugte Dritte ausgesetzt. Der Bundesrat hat daher datenschutzrechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Verschlüsselung und fordert die Bundesregierung auf, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorzusehen."
Ohne Ende-zu-Ende Verschlüsselung sei das Briefgeheimnis nicht gewahrt, denn die De-Mail-Provider öffnen bei dem vorgesehenen De-Mail-Verfahren jede einzelne vertrauliche Nachricht.
2. Fehlende Übertragbarkeit der De-Mail-Konten
Zitat in den Empfehlungen der Ausschüsse: „…Der Entwurf erhält keine Regelungen etwa zur Möglichkeit der Übertragung eines De-Mail-Kontos und deren Adressierung von einem Dienstanbieter auf den anderen oder zu Kündigungsmöglichkeiten."