Diesel-Skandal

Kampf um stillgelegte Dieselautos geht vor Gericht

27.11.2018
Sieben bayerische Autofahrer, die Software-Updates für ihre Dieselmotoren verweigern, wehren sich vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Stilllegung ihrer Autos.
Volkswagen-Dieselmotor 2.0l TDI: Das Verwaltungsgericht München muss klären, ob Fahrzeuge mit diesem Aggregat stillgelegt werden oder nicht.
Volkswagen-Dieselmotor 2.0l TDI: Das Verwaltungsgericht München muss klären, ob Fahrzeuge mit diesem Aggregat stillgelegt werden oder nicht.
Foto: Volkswagen AG

Der Prozess an diesem Mittwoch (11 Uhr) ist der erste in dieser Sache in Bayern - und auch bundesweit der erste, in dem das Gericht nicht nur eine vorläufige Entscheidung im Eilverfahren trifft, sondern ein Urteil in der Hauptsache fällt.

Die Kläger fahren Autos aus dem VW-Konzern mit Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA 189, wie ein Gerichtssprecher sagte. Wegen einer unerlaubten Abschalt-Einrichtung für die Abgasreinigung hat das Kraftfahrtbundesamt den VW-KonzernVW-Konzern zu Rückrufen verpflichtet. Die klagenden AutofahrerAutofahrer lehnen das kostenlose Software-Update für ihre Motoren jedoch ab. Die Zulassungsstellen in München und den Landratsämtern verboten ihnen daraufhin, weiter damit zu fahren. Top-500-Firmenprofil für Volkswagen AG Top-Firmen der Branche Automobil

Ob die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Wolff am Mittwoch ein Urteil verkündet oder das Urteil den Beteiligten später schriftlich zustellt, ist offen. In gleichen Fällen haben die Gerichte unterschiedlich entschieden: Die Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen gaben den Klagen von Dieselfahrern statt. Mehrere andere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Münster dagegen sahen "den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nur dann gewährleistet, wenn jedes einzelne Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalte".

Vor dem Verwaltungsgericht München vertritt der Freistaat Bayern die beklagten Landratsämter. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts könnte die unterlegene Seite Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. (dpa/rs)

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