Müller-Maguhn
Klare Zuordnung des Bundestags-Trojaners nicht möglich
"Die Zuordnung eines solchen Trojaners zu einer spezifischen Tätergruppe ist in rechtssicherer Form unmöglich", sagte der langjährige Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC). Angriffe könnten auch "unter fremder Flagge" geführt werden.
Insbesondere Spuren wie die Spracheinstellungen eines Computers und die Zeitzone, in der der Code geschrieben wurde, können auch geschickt von einem Angreifer manipuliert werden, um eine falsche Fährte zu legen. Auch Ähnlichkeiten im Code der Schadsoftware und mit vorhergehenden Angriffen oder die Nutzung spezifischer ServerServer oder vorher genutzter Zertifikate seien kein Nachweis einer originären Erstellung, sondern im Zweifelsfall nur ein Hinweis darauf, dass ein Nachrichtendienste mit Zugriff auf entsprechendes Material möglicherweise alle Optionen genutzt habe, seine Spuren zu verwischen. (dpa/tc) Alles zu Server auf CIO.de