EC-Karte, SEPA, ELV
Künftig Gebühren für elektronisches Bezahlen
Für Diskussionsstoff sorgte in Düsseldorf auch die Neuregelung der ec-cash-Gebühren. So können seit dem 1. Januar 2013 die Konditionen für die Girocard-Akzeptanz erstmals bilateral frei verhandelt werden, das heißt also zwischen zwei Partnern, ohne dass andere Unternehmen daran gebunden wären.
Neue Konditionen für die EC-Karte
Mit der Beendigung des seit 1989 geltenden Status wolle das Kartellamt, so Schneider, "flächendeckend abgesicherte Verhandlungsprozesse und eine möglichst große Zahl an verhandelten Entgelten schaffen". Damit kleine und mittlere Unternehmen nicht durch das neue Verfahren benachteiligt werden – also höhere Provisionen zahlen müssen als die Branchengrößen –, hat man sich das "Konzentratorenmodell" einfallen lassen.
Nach diesem Ansatz können Einkaufsverbände und Dienstleister (wie zum Beispiel auch die Easycash) Transaktionsvolumina stellvertretend für ihre Mitgliedsunternehmen oder Kunden verhandeln, um so die Position des Handels mit den kartenausgebenden BankenBanken und Sparkassen zu stärken. Schneider resümiert: "Die Rahmenbedingungen sind geschaffen, nun muss der Handel handeln!" Erste Erfahrungen würden zeigen, dass es Vorteile bringt, sich innerhalb der Branche oder mit Nicht-Wettbewerbern zusammen zu tun. Wenn man Girocard-Umsätze einzelner Händler oder Dienstleister bündelt, könne man bessere Konditionen erreichen. Top-Firmen der Branche Banken
Eine weitere Änderung der Zahlungsmodelle deutet sich auf Kundenseite an. Inzwischen ist es zulässig, die Kunden zukünftig an den Kosten des Zahlungsverkehrs zu beteiligen – auch am POS und bei Debit-Transaktionen. Kostenpflichtiges Kartenzahlen, so Schneider, sei zwar in der Theorie schon bisher möglich gewesen, bisher aber im Handel unüblich.
Der Zahlungsexperte führt aus: "Allerdings ist es im Online-Handel gängige Praxis, die Auswahl des Zahlungsmittels zu beeinflussen: Aufpreise, Rabatte oder Voreinstellungen von Websites sind hier Normalität." Im stationären Handel scheine das sogenannte Surcharging hingegen noch mit Vorbehalten belegt.