Viele Firmen erfüllen die Minimalanforderungen nicht

Lizenz-Management: Eine Pflicht für jedes Unternehmen

06.03.2006
Von Thomas Feil

Minimum ist aber auf jeden Fall der Nachweis durch eine Rechnung oder einen entsprechenden Vertrag.

  • Wer sein Lizenzmanagement endlich in geordnete Bahnen lenken will, steht zu Beginn häufig vor der Schwierigkeit, dass Lizenznachweise im Unternehmen nur schwer auffindbar sind. Wenn aber die Software ordnungsgemäß lizenziert wurde, kann im Notfall auch beim Hersteller angefragt und um nachträgliche Bestätigung der rechtmäßigen Nutzung der Softwarelizenz gebeten werden. Es empfiehlt sich, neben den Dokumenten auch die Original-Datenträger aufzubewahren und zu archivieren. Damit ist auch ein schneller Zugriff bei Neuinstallationen sichergestellt.

  • Erfassen der Nutzungsrechte: Als weiterer Punkt ist der jeweilige Umfang der Softwarelizenzen, sprich das Nutzungsrecht im Einzelnen, in einer Datenbank zu erfassen. Der juristische Hintergrund stellt sich dar wie folgt: Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zunächst einmal zwischen ausschließlichen Nutzungsrechten und einfachen Nutzungsrechten.

Bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht steht dem Erwerber ein exklusives Recht zur Nutzung zu. Eine solche Vereinbarung findet man nicht im Bereich des Vertriebes von Standard-Software, sondern nur bei der Erstellung von Individual-Software. In solchen Verträgen ist insbesondere zu klären, ob der Quellcode an die Vertragspartner mit herauszugeben ist. Weiterhin sollte bei der Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes vertraglich vereinbart werden, ob der Entwickler der Software ein Nutzungsrecht für sich selbst behält.

Nicht immer besteht ein Recht auf exklusive Nutzung

Bei einem einfachen Nutzungsrecht ist der Erwerber berechtigt, die Software einzusetzen, wobei der Hersteller der Software oder auch ein Vertriebspartner gleichzeitig berechtigt ist, auch anderen Kunden eine entsprechende Nutzung zu gewähren.

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