Update IT-Sicherheitsgesetz
Neue gesetzliche Anforderungen an Cloud Computing
Die Überarbeitung des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) erfolgt aufgrund der NIS-RL der EU, die zentraler Bestandteil der Cyber-Sicherheitsstrategie der EU ist. Sie schreibt für Mitgliedstaaten bis spätestens 09.05.2018 die Umsetzung der in ihr enthaltenen Vorgaben in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor. Am 27.04.2017 wurde diese Gesetzesänderung vom Bundestag beschlossen.
Die Bundesbehörde für Cybersicherheit wird weiter gestärkt
Das BSI erhält weitere Kompetenzen. Diese beziehen sich insbesondere auf eine Zusammenarbeit mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesnachrichtendienst (BND). So darf das BSI den MAD zukünftig bei der Auswertung und Bewertung von Informationen, die bei Beobachtung terroristischer Bestrebungen oder bei nachrichtendienstlichen Tätigkeiten anfallen, unterstützen.
Daneben erhält das BSI die Befugnis, in bestimmten Fällen personenbezogene Daten an den MAD sowie an den BND zu übermitteln. Dies bezieht sich auf sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten sowie zu Unterrichtungszwecken bezüglich Schadprogrammangriffen mit erheblicher Bedeutung und mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland.
- Die Top 15 Hacker-Angriffe auf Unternehmen
Unternehmen weltweit rücken seit Jahren in den Fokus von Hackern und Cyberkriminellen. Identitäts- und Datendiebstahl stehen bei den Anhängern der Computerkriminalität besonders hoch im Kurs - kein Wunder, dass Cyber-Risk-Versicherungen immer mehr in Mode kommen. Wir zeigen Ihnen 15 der größten Hacking-Attacken auf Unternehmen der letzten Jahre. - Yahoo
Erst im September musste Yahoo den größten Hack aller Zeiten eingestehen. Nun verdichten sich die Anzeichen, dass dieselben Hacker sich bereits ein Jahr zuvor deutlich übertroffen hatten: Bei einem Cyberangriff im August 2013 wurden demnach die Konten von knapp einer Milliarde Yahoo-Usern kompromittiert. Dabei wurden Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und verschlüsselte Passwörter abgegriffen. - Dyn
Eine massive DDoS-Attacke auf den DNS-Provider Dyn sorgt im Oktober für Wirbel: Mit Hilfe eines Botnetzes – bestehend aus tausenden unzureichend gesicherten IoT-Devices – gelingt es Cyberkriminellen, gleich drei Data Center von Dyn lahmzulegen. Amazon, GitHub, Twitter, die New York Times und einige weitere, große Websites sind über Stunden nicht erreichbar. - Cicis
Auch die US-Pizzakette Cicis musste Mitte 2016 einen Hackerangriff eingestehen. Wie das Unternehmen mitteilte, wurden die Kassensysteme von 130 Filialen kompromittiert. Der Diebstahl von Kreditkartendaten ist sehr wahrscheinlich. Wie im Fall von Wendy's und Target gelang es Hackern auch bei Cicis Malware in das Point-of-Sale-Kassensystem einzuschleusen. Erste Angriffe traten bereits im Jahr 2015 auf, im März 2016 verstärkten sich die Einzelattacken zu einer groß angelegten Offensive. Nach eigenen Angaben hat Cicis die Malware inzwischen beseitigt. - Wendy's
Anfang Juli 2016 wurde ein Hacker-Angriff auf die US-Fastfood-Kette Wendy’s bekannt. Auf den Kassensystemen wurde Malware gefunden – zunächst war von weniger als 300 betroffenen Filialen die Rede. Wie sich dann herausstellte, waren die Malware-Attacken schon seit Herbst 2015 im Gange. Zudem ließ die Burger-Kette verlauten, dass wohl doch bis zu 1000 Filialen betroffen seien. Die Kreditkarten-Daten der Kunden wurden bei den Malware-Angriffen offenbar ebenfalls gestohlen. Wie im Fall von The Home Depot hatten sich die Hacker per Remote Access Zugang zum Kassensystem der Fast-Food-Kette verschafft. - Heartland Payment Systems
Noch heute gilt der 2008 erfolgte Cyberangriff auf das US-Unternehmen Heartland Payment Systems als einer der größten Hacks aller Zeiten wenn es um Kreditkartenbetrug geht. Heartland ist einer der weltweit größten Anbieter für elektronische Zahlungsabwicklung. Im Zuge des Hacks wurden rund 130.000.000 Kreditkarten-Informationen gestohlen. Der Schaden für Heartland belief sich auf mehr als 110 Millionen Dollar, die zum größten Teil für außergerichtliche Vergleiche mit Kreditkartenunternehmen aufgewendet werden mussten. Verantwortlich für den Hack war eine Gruppe von Cyberkriminellen. Deren Kopf, ein gewisser Albert Gonzalez, wurde im März 2010 wegen seiner maßgeblichen Rolle im Heartland-Hack zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt. Heartland bietet seinen Kunden seit 2014 ein besonderes Security-Paket - inklusive "breach warranty". - Sony Playstation Network
Im April 2011 ging bei vielen Playstation-Besitzern rund um den Globus nichts mehr. Der Grund: ein Cyberangriff auf das digitale Serviceportal Playstation Network (PSN). Neben einer Ausfallzeit des PSN von knapp vier Wochen (!) wurden bei der Cyberattacke jedoch auch die Daten (Kreditkarteninformationen und persönliche Daten) von rund 77 Millionen PSN-Abonennten gestohlen. Sony informierte seine Nutzer erst rund sechs Tage über den Hack - und musste sich dafür harsche Kritik gefallen lassen. Die Kosten des PSN-Hacks beliefen sich auf circa 170 Millionen Dollar. Die Verantwortlichen wurden bislang nicht identifiziert. - Livingsocial.com
Die Online-Plattform Livinggsocial.com (inhaltlich vergleichbar mit Groupon) wurde im April 2013 Opfer eines Hacker-Angriffs. Dabei wurden die Passwörter, E-Mail-Adressen und persönlichen Informationen von circa 50 Millionen Nutzern der E-Commerce-Website gestohlen. Glücklicherweise waren die Finanzdaten von Kunden und Partnern in einer separaten Datenbank gespeichert. Die Verursacher des Security-Vorfalls wurden nicht identifiziert. - Adobe Systems
Mitte September 2013 wurde Adobe das Ziel von Hackern. Circa 38 Millionen Datensätze von Adobe-Kunden wurden im Zuge des Cyberangriffs gestohlen - darunter die Kreditkarteninformationen von knapp drei Millionen registrierter Kunden. Die Hacker die hinter dem Angriff standen, wurden nicht gefasst. - Target Corporation
Die Target Corporation gehört zu den größten Einzelhandels-Unternehmen der USA. Ende des Jahres 2013 musste Target einen Cyberangriff eingestehen, bei dem rund 70 Millionen Datensätze mit persönlichen Informationen der Kundschaft gestohlen wurden. Weitaus schwerer wog jedoch, dass unter diesen auch 40 Millionen Datensätze waren, die Kreditkarteninformationen und sogar die zugehörigen PIN-Codes enthielten. Für außergerichtliche Einigungen mit betroffenen Kunden musste Target rund zehn Millionen Dollar investieren, der damalige CEO Gregg Steinhafel musste ein halbes Jahr nach dem Hack seinen Hut nehmen. - Snapchat
Ein kleiner Fehler führte Ende Dezember 2013 dazu, dass Hacker die Telefonnummern und Nutzernamen von 4,6 Millionen Snapchat-Usern veröffentlicht haben. Snapchat selbst geriet darauf ins Kritikfeuer von Nutzern und Sicherheitsforschern, denn wie so oft war die Ursache für die Veröffentlichung der Daten ein Mangel an Sicherheitsvorkehrungen. Die von Hackern verursachten Probleme sind jedoch meist weniger schlimm als der Schaden, der nach der Veröffentlichung folgt. Auch wenn man seinen Nutzernamen oder seine Telefonnummer nicht als großes Geheimnis ansieht – ein motivierter Angreifer wie ein Stalker oder ein Identitäts-Dieb könnten mit diesen Daten Übles anrichten. Dieser Hack zeigt wiederum, dass alle Daten wichtig sind - vor allem wenn sie den Nutzern gehören. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Entwickler von Snapchat diesen Sicherheitsfehler gerne vor den Hackern gefunden hätten. - Ebay Inc.
Im Mai 2014 wurde Ebay das Ziel von Cyberkriminellen. Zwar wurden bei der Attacke keine Zahlungsinformationen entwendet - dafür aber E-Mail-Adressen, Usernamen und Passwörter von knapp 145 Millionen registrierten Kunden. Die Hacker erlangten scheinbar über von Ebay-Mitarbeitern gestohlene Logins Zugriff auf die Datenbanken des Unternehmens. Die Verantwortlichen wurden nicht identifiziert. - J.P. Morgan Chase
Mit J.P. Morgan rückte im Juli 2014 eine der größten US-Banken ins Visier von Cyberkriminellen. Rund 83 Millionen Datensätze mit Namen, Adressen und Telefonnummern von Kunden fielen den Hackern in die Hände. Zugang erlangten die Kriminellen offensichtlich über gestohlene Login-Daten eines Mitarbeiters. Allerdings musste sich J.P. Morgan den Vorwurf gefallen lassen, seine Systeme nicht ausreichend zu schützen. Inzwischen wurden in den USA und Israel vier Personen festgenommen, die mutmaßlich an diesem Hack beteiligt waren. - The Home Depot
Die US-Baumarktkette The Home Depot wurde im September 2014 Opfer eines besonders hinterhältigen Hacks. Cyberkriminelle hatten es geschafft, Malware in das Kassensystem von über 2000 Filialen einzuschleusen. Die Folge davon: 56 Millionen Kreditkarteninformationen von Bürgern der USA und Kanada wurden direkt bei der Zahlung in den Home-Depot-Geschäften entwendet. Darüber hinaus fielen auch noch 53 Millionen E-Mail-Adressen in die Hände der Hacker. Der Schaden für das US-Unternehmen wird auf rund 62 Millionen Dollar beziffert. - Anthem Inc.
Anthem gehört zu den größten Krankenversicherern der USA. Im Februar 2015 gelang es Cyberkriminellen, persönliche Daten von circa 80 Millionen Kunden zu stehlen. Die Datensätze enthielten Sozialversicherungsnummern, E-Mail-Adressen und Anschriften. Darüber hinaus wurden auch Gehaltsinformationen von Kunden und Angestellten entwendet. Immerhin: Medizinische Daten sollen nicht betroffen gewesen sein. Verschiedenen Security-Experten zufolge führt die Spur des Hacks nach China. - Ashleymadison.com
Anschriften, Kreditkartennummern und sexuelle Vorlieben von circa 40 Millionen Usern hat eine Hackergruppe namens Impact Team im August 2015 nach einem Cyberangriff auf das Seitensprung-Portal Ashley Madison öffentlich gemacht. Der Angriff bewies, dass Ashley Madison nicht – wie eigentlich versprochen – persönliche Informationen der Nutzer gegen eine Gebühr löschte. Das erbeutete 30-Gigabyte-Paket beinhaltete insgesamt 32 Millionen Datensätze, darunter 15.000 Regierungs- und Militäradressen von Nutzern. Auch Teile des Seitenquellcodes und interne E-Mails der Betreiber lagen dadurch offen. Aufgrund der intimen Nutzerdaten und der geheimnisvollen Natur von Ashley Madison ist dieser Hackerangriff besonders heikel. Dass die Betreiber persönliche Daten auch auf Wunsch nicht vernichtet haben, zeigt ein Problem von Unternehmen, die personenbezogene Daten auf verschiedenen Systemen verarbeiten. Aber auch solche Unternehmen müssen Nutzerinformationen gegen Gefahren schützen – ganz gleich, ob die Gefahr von externen Hackern, böswilligen Insidern oder zufälligen Datenverlusten ausgeht. Ein Ashleymadison-User hat inzwischen vor einem Gericht in Los Angeles Klage gegen Avid Life Media eingereicht. Der Vorwurf: fahrlässiger Umgang mit hochsensiblen Daten. Ein Antrag auf Sammelklage ist ebenfalls bereits eingegangen. Sollte das Gericht diesem folgen, könnten ALM Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe ins Haus stehen.
Außerdem wird die Schwelle für das Tätigwerden des BSI bei einem Verdacht auf Nichterfüllung der gesetzlich festgeschriebenen IT-Sicherheitsanforderungen für die Betreiber der digitalen Dienste niedriger gelegt. Ursprünglich waren Nachweise eines Verstoßes erforderlich, jetzt darf das BSI schon beim Vorliegen von "Anhaltspunkten" einschreiten.
Dagegen wird die Schwelle für Auskunftsverlangen gegenüber dem BSI erhöht: Konnte bisher eine Auskunft nur bei einer zu erwartenden Beeinträchtigung wesentlicher Sicherheitsinteressen verweigert werden, so ist dies durch die Gesetzesänderungen schon bei einem möglichen Eintritt einer Beeinträchtigung jedweder Sicherheitsinteressen möglich.
Für die "Cyberfeuerwehr" des BSI wird in Paragraf 5a Abs. 1 BSIG nun noch einmal betont, dass die Mobile Incident Response Teams (MIRT) lediglich der Schadensbegrenzung und einer Sicherstellung des Notbetriebes dienen. Ein Einsatz kann nun nicht mehr nur bei Stellen des Bundes oder Betreibern kritischer Infrastruktur, sondern in schwerwiegenden Fällen auch bei anderen Betroffenen durchgeführt werden.
Neue Anforderungen an Cloud Computing in Bundesbehörden
Auch das BSI ist aktiv bei der Festlegung neuer Sicherheitsstandards. So hat es Ende April neue, verbindliche Regelungen zur Nutzung externer Cloud-Dienste durch Bundesbehörden erlassen. Es setzt dabei Bedingungen fest, auf deren Einhaltung durch externe Dienstleister die Bundesbehörden zwingend zu achten haben. Sie erstrecken sich dabei von der Beschaffungs- über die Einsatz- bis hin zur Beendigungsphase.
Es wird auch festgelegt, welche Informationen die Bundesbehörden vor dem Vertragsschluss mit einem Cloud-Anbieter benötigen und welche Rechte und Pflichten im Nutzungsvertrag geregelt werden müssen. Auch die regelmäßige Überprüfung von Sicherheitsnachweisen und Leistungsfähigkeit des genutzten Systems sind zu beachten. Zu guter Letzt werden bei Nutzungsende Datenrückgaben und -löschungen vorgesehen.
Die Erfüllung dieser Anforderungen kann anhand der ebenfalls vom BSI veröffentlichten C5-Anforderungsliste überprüft und dokumentiert werden. Umgekehrt sind die Anbieter von Cloud-Diensten für die öffentliche Hand gut beraten, in Zukunft die Anforderungen der C5-Liste einzuhalten. Dadurch können aufwändige Überprüfungsverfahren oder Nachweisprobleme vermieden werden.
Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?
Neben den Änderungen im IT-SiG wurde aufgrund der NIS-RL der EU auch das TKG überarbeitet.
Bei Einführung des Paragraf 100 Abs. 1 TKG wurde dieser oftmals als "kleine Vorratsdatenspeicherung" bezeichnet und entsprechend kritisiert. Denn hiernach dürfen Diensteanbieter Bestands- und Verkehrsdaten von Teilnehmern und Nutzern zu Zwecken der IT-Sicherheit erheben und verwenden.
Durch die verabschiedete Gesetzesänderung dürfen Diensteanbieter nun sogar Steuerdaten des informationstechnischen Protokolls zur Datenübertragung verarbeiten. Das bedeutet, dass zum Zwecke der IT-Sicherheit ein Zugriff auf Protokollinformationen, die zur Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen Empfänger und Sender dienen, erfolgen darf.
Kritisch zu betrachten ist allerdings, dass es in diesem Bereich nur noch ein kleiner Schritt zur sogenannten Deep Packet Inspection (DPI) ist. Hierunter versteht man unter anderem den Zugriff auf und die Untersuchung von Anwendungsdaten, wie zum Beispiel in den Bereichen E-Mail, Chatten und Surfen.
Die Kommunikationsinhalte selbst sind jedoch nach der Neufassung nicht Bestandteil des Steuerprotokolls. Missbrauch in diesen Bereichen soll durch eine Beschränkung der Erhebung auf einen "minimalem Umfang" und eine unverzügliche Löschung bei Zweckerreichung entgegen gewirkt werden. Außerdem müssen hierüber Datenschutzbeauftragte, die Bundesnetzagentur und die Betroffenen informiert werden.
Daneben regelt Paragraf 109a TKG nun, dass der Diensteanbieter Teile des Datenverkehrs in Bezug auf ein störendes System eines Nutzers einschränken darf. Er darf die Nutzung des Telekommunikations-Dienstes einschränken, umleiten oder sogar gänzlich unterbinden und den Datenverkehr zu Störungsquellen einschränken.