Public IT


Grundgesetzänderung nötig

Öffentliche Hand hat IT-Governance-Bedarf

27.11.2013
Von Horst Westerfeld
Was in der Verwaltung anders läuft als in einem Industriebetrieb und was durchaus vergleichbar ist - aus der Perspektive eines Praktikers.

Auf Bundesebene wurde die Diskussion um die Rolle eines CIO in der öffentlichen Verwaltung ab 2006 intensiv geführt. Sie begann im Rahmen der Vorbereitung auf den ersten IT-Gipfel der Bundeskanzlerin.

Vorgelegt hatte schon 2003 der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch mit der Ernennung eines CIO für sein Land - im Rang eines Staatssekretärs. Der Ministerpräsident hatte dabei den Vergleich mit den großen Wirtschaftsunternehmen im Auge, bei denen die Rolle der IT in Zusammenhang mit den Geschäftsprozessen als strategische Aufgabe gesehen wird. Hinzu kam die Auffassung, ein Land mit etwa 150.000 Mitarbeitern, einem Budgetvolumen von rund 22 Milliarden Euro und acht Ressorts sei durchaus als Konzern zu betrachten, bestehend aus einer Zentrale und acht Unternehmensbereichen.

Wie ein Scheinriese

Folglich war es richtig, einen Konzern-CIO zu etablieren, der Mitglied des erweiterten Vorstands, also des Kabinetts, sein sollte. Gleichzeitig wurde der CIO dem für Organisation, Prozesse, Personal und E-Government zuständigen Innenressort sowie dem für Haushaltsfragen (also auch für IT-Budgets) und für die internen IT-Service-Provider zuständigen Finanzministerium zugeordnet.

So war der hessische CIO bereits frühzeitig mit einer Reihe von IT-Governance-Instrumenten ausgestattet, die den CIO des Bundes, verortet im Bundesinnenministerium, wie einen Scheinriesen aussehen ließen. Zudem etablierte Hessen neben dieser Institutionalisierung des CIO schon 2003 Gremien für die IT-Governance, darunter einen Kabinettsausschuss für Verwaltungsmodernisierung und IT. Beteiligt waren die Ressortstaatssekretäre, den Vorsitz hatte der Chef der Staatskanzlei.

Der CIO des Bundes musste sich hingegen mit einem Gremium aus den IT-Referatsleitern der Ressorts begnügen. An eine tragende Rolle mit starken IT-Governance-Instrumenten war hier also von vornherein nicht zu denken.

Daran änderte sich auch dadurch nichts, dass 2009 der Artikel 91c in das Grundgesetz aufgenommen und anschließend ein IT-Planungsrat etabliert wurde. Die Situation auf Bundesseite besserte sich dadurch keineswegs - auch wenn der CIO des Bundes seit dieser Zeit jedes zweite Jahr im Wechsel mit einem Vertreter der Länder den Vorsitz des IT-Planungsrats übernimmt. Sein Einfluss blieb unverändert schwach.

In Hessen dagegen geschieht die Abstimmung mit den Ressorts nicht nur auf einer politischen Ebene, also im Kabinettsausschuss für Verwaltungsmodernisierung, sondern auch auf der Arbeitsebene mit den IT-Leitern der Ressorts sowie der Staatskanzlei. Dabei hat der CIO den Vorsitz im Programm-Management-Board. Eine Ebene darunter sind zwei weitere operative Arbeitskreise eingerichtet, die an das Programm-Management-Board berichten.

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