Impfausweis in der App
Pläne für E-Patientenakte nehmen Gestalt an
Die Pläne für diese sogenannte elektronische Patientenakte nehmen nun weiter Gestalt an. Das Bundesgesundheitsministerium hat am Donnerstag den Entwurf für ein "Patientendaten-Schutzgesetz" zur Abstimmung in die Bundesregierung gegeben. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Daten, die Patienten in die neue elektronische Akte eintragen lassen können, sicher sind.
"Gesundheitsdaten sind wahrscheinlich die sensibelsten persönlichen Daten, die es gibt", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag in Berlin. "Ziel ist, dass elektronische Patientendaten nicht in falsche Hände geraten. Ziel ist es aber auch, Patientinnen und Patienten die Chance zu geben, ihre DatenDaten auch vernünftig nutzen zu können." Alles zu Datenschutz auf CIO.de
Geplant ist, dass ab dem 1. Januar 2021 Ärzte und Krankenhäuser auf Wunsch der Patienten für diese eine elektronische Akte anlegen können. Dort können Röntgenbilder, ärztliche Befunde, Behandlungsberichte oder Angaben über regelmäßig eingenommene Medikamente hinterlegt werden. Die Patienten sollen auf diese Daten dann über eine Smartphone-App, die ihnen von ihrer KrankenkasseKrankenkasse zur Verfügung gestellt wird, Zugriff bekommen. Ab 2022 können auch Impfdaten, der Mutterpass oder das gelbe U-Heft für Kinder in der geplanten elektronischen Patientenakte hinterlegt werden. Top-Firmen der Branche Gesundheit
Umstritten war bisher, wie verschiedene behandelnde Ärzte auf die Daten der E-Akte zugreifen können. In der Startphase wird es zunächst keine Möglichkeit für Patienten geben, ihre Akte so einzustellen, dass je nach Arzt nur ein Teil der Informationen einsehbar ist. Entweder gibt der Patient die ganze AkteAkte zur Ansicht frei oder gar nicht. Ab 2022 soll es aber technisch möglich sein, über die App für jedes einzelne Dokument in der Akte einzustellen, wer darauf zugreifen darf, hieß es am Donnerstag. (dpa/rs) Alles zu Healthcare IT auf CIO.de