Datenschutzgesetz
Private E-Mails im Unternehmen verbieten
Empfehlung: Private E-Mails verbieten
CIO.de: Ein weiterer Streitpunkt war immer die E-Mail-Kontrolle. Raten Sie auch dazu, die private Nutzung zu verbieten, um hier Klarheit zu schaffen?
Nolte: Das ist unsere Empfehlung, damit Kontrollmaßnahmen möglich bleiben. Ich befürchte, dass der Gesetzgeber die Unternehmen mit der Neuregelung in dieses Verbot hinein treibt. Ob das aber im Interesse der Arbeitnehmer ist, bezweifele ich. Wir alle nutzen doch E-Mail-Systeme am Arbeitsplatz in kleinerem Umfang gerne auch privat. Der Arbeitgeber würde ohne ein solches Verbot in Zukunft aber selbst auch in Verdachtsfällen regelmäßig daran gehindert, die E-Mails auf dem betrieblichen Server zu kontrollieren. Das leuchtet mir nicht ein, und das ist einer der Hauptkritikpunkte an dem Gesetzentwurf.
CIO.de: Es ist auch immer noch nicht geklärt, ob Unternehmen als TK-Anbieter anzusehen sind, ist das richtig?
Nolte: Eine Klärung wäre hier sehr hilfreich, schon deshalb, weil die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der E-Mail für private Zwecke ein Goodie ist, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einräumen kann – oder auch nicht. Wenn er es denn gewährt, sollte er aber nicht wie die Telekom, 1&1 oder Alice als TK-Dienstleister angesehen werden, sondern weiter Arbeitgeber bleiben und in dieser Funktion auch weiterhin Zugriff auf die eigenen IT-Systeme haben.
Die private Nutzung infiziert sonst den gesamten E-Mail-Account, macht den Arbeitgeber zum TK-Anbieter und unterwirft ihn so dem Fernmeldegeheimnis mit allen Konsequenzen - bis hin zu dahinter stehenden strafrechtlichen Drohungen. Wir raten den Unternehmen, die private Nutzung zu verbieten und dieses auch zu kontrollieren. Nur so können sie die Anforderungen der Staatsanwälte oder etwa der Kartellbehörden, erfüllen, zum Beispiel bei einer Fusion betriebliche daten umfassend bereit zu stellen. Sonst haben die Verantwortlichen ein Problem.
CIO.de: Bisher haben sich noch nicht viele Unternehmen an Ihren Ratschlag gehalten, oder?
Nolte: Da ist richtig. Wir haben dazu keine empirischen Daten, aber die allermeisten Unternehmen dulden den privaten E-Mail-Verkehr oder kontrollieren ein Verbot nicht konsequent.
Dazu kommt: Der Gesetzgeber will Kontrollmaßnahmen in Zukunft auch bei Einwilligung der Beschäftigten oder wenn Betriebsvereinbarungen darüber geschlossen wurden nicht mehr ermöglichen. Diese Einschränkung ist meines Erachtens eine Entmündigung der Betriebsräte und der zweite große Kritikpunkt am Gesetzentwurf.