Fahrdienstvermittler nicht willkommen
Stadt München geht gegen Uber vor
"Wir gehen juristisch gegen die Fahrer und das Unternehmen vor", zitiert das Blatt Sebastian Groth, den Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung. Die Stadt hatte danach in mehreren Fällen Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz festgestellt. Fahrer seien etwa ohne einen entsprechenden Beförderungsschein unterwegs gewesen.
Uber betreibt eine Smartphone-App zur Vermittlung von Fahrdiensten und rekrutiert für seinen Dienst UberPop auch private Fahrer, die hierzulande keine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen. Diese bräuchten sie aber auch gar nicht, argumentiert Uber und verweist auf eine Ausnahmebestimmung des Personenbeförderungsgesetzes, wie bei den "Mitfahrzentralen". Das sieht die Taxibranche anders und spricht von Wettbewerbsverzerrung.
Der Streit um Uber beschäftigt seit geraumer Zeit auch die Gerichte in mehreren deutschen Städten. So erwirkten beispielsweise private Taxi-Unternehmen gegen einzelne Uber-Fahrer einstweilige Verfügungen. Andere Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass der Streit nicht in einem Eilverfahren geklärt werden müsse und wiesen entsprechende Anträge auf ein Eil-Verbot ab. Das Taxigewerbe will den Streit auch vor die Verkehrsministerkonferenz der Länder tragen, die in der kommenden Woche in Kiel tagt. (dpa/rs)