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Streit um Ende der Linux-Einführung
Im Gegenteil verweist man auf große eigene Anstrengungen in diesem Bereich: Derzeit aktualisiere man das Grundlagenpapier „Standards und Architekturen für E-Government Anwendungen (SAGA)“ umfassend. Es befinde sich gerade in der letzten Abstimmungsphase für einen Beschluss des Rates der IT-Beauftragten. Zudem habe die Bundesregierung im Bereich der Open-Source-Software (OSS) ein Kompetenzzentrum Open-Source-Software beim Bundesverwaltungsamt ausgebaut. Vergabehindernisse habe man ebenfalls beseitigt, so enthalte die aktuelle Fassung der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) ein eigenes Kapitel über die Beschaffung von Open-Source-Lösungen.
Bundesregierung will Open Source weiter unterstützen
Quelloffene Software werde, so verspricht es die Bundesregierung, werde vom Auswärtigen Amt auch weiterhin dort eingesetzt, wo es „technologisch und wirtschaftlich sinnvoll“ sei, heißt es in der Antwort weiter. „Dies ist derzeit überwiegend im Backend und zur Absicherung der Netzinfrastruktur sowie punktuell im Client-Bereich der Fall“, so die Bundesregierung.
Seit September 2010 werde im Auswärtigen Amt aber ein Projekt „zur Konsolidierung der Arbeitsplatzrechner auf Windows 7 und Office 2010“ durchgeführt. Ab 2012 bis Anfang 2014 solle der neue PC-Standardarbeitsplatz weltweit ausgerollt werden. Diese Entscheidung treffe das Auswärtige Amt aber ganz alleine, nämlich „innerhalb seiner Ressorthoheit.“
Beim Linux-Einsatz hat es bei den Diplomaten offenbar Schwierigkeiten gegeben, zumal das Amt besonders gründlich sein wollte und eine eigene quelloffene „Bundesdistribution“ für 4,3 Millionen Euro plante. Diese habe jedoch „aufgrund von Ressourcen- und Zeitproblemen“ nicht realisiert werden können. Deswegen habe sich das Amt sich dann für die Konsolidierung der Arbeitsplatzinfrastruktur entschieden. „Im Hinblick auf diese Entwicklung empfahl auch das Beratungsunternehmen die Migration der Arbeitsplatzrechner auf Windows 7“, rechtfertigt man die Anti-Linux-Entscheidung.
„Erhebliche Beschwerden der Nutzer „hinsichtlich Bedienbarkeit, Anwenderfreundlichkeit, fehlender Integration und mangelhafter Interoperabilität, die auf Basis verfügbarer quelloffener Software nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten“, bei den anwendernahen IT-Systemen (Mail, Office, Groupware) führt das Amt für seine Entscheidung ins Feld.