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Streit um Ende der Linux-Einführung
Am „eigenen Leib“ habe man die Vor- und Nachteile einer ausschließlichen Ausrichtung auf Open Source erfahren. Diese Erfahrungen würden nun mit der Entscheidung zum Wechsel der IT-Strategie bei den Arbeitsplatzrechnern hin zu einem proprietären Betriebssystem „konsequent gewürdigt“, heißt es in der Antwort. „Die genannten Defizite können mit dieser Neuausrichtung am effektivsten abgestellt werden.“
Zumal man mit Linux im Bund auch immer allein geblieben sei. „Das Auswärtige Amt ist im Bund das einzige Ressort, das über eigene, langjährige konkrete Erfahrungen im flächendeckenden Einsatz von Linux auf den Arbeitsplatzrechnern verfügt.“
Die Ziele nicht erreicht
Die anfänglichen Ziele bei der Einführung der quelloffenen Arbeitsplatzumgebung haben sich angeblich nicht erreichen lassen. Um sich von den von Herstellern diktierten Updatezyklen zu lösen, habe man eigens eine eigene Distribution entwickelt. Dann habe man aber feststellen müssen, dass man sich durch die Aktualisierungsanforderungen der Drittsoftware (Mailclient, Open Office, Groupware) von den Updatezyklen nicht abkoppeln konnte, da diese auch die Aktualisierung des darunterliegenden Betriebssystems erforderten.
Das alles hab viel Arbeit verursacht, beklagt man sich: „Alle für eine Aktualisierung notwendigen Maßnahmen waren mit eigenen Ressourcen oder entgeltlich durch Dritte durchzuführen, neue Versionen waren auf Mängel und Schwachstellen zu prüfen, anzupassen, zu testen, zu warten und zu pflegen.“ Auch nicht so gut, befand man: „Eine Mängelhaftung gegenüber einem kommerziellen Anbieter konnte nicht beansprucht werden.“
Linux oder Microsoft? Die Kosten bleiben den Berechnungen des Amtes zufolge dieselben: Eine Kostenschätzung über fünf Jahre inklusive Personalausgaben vom März 2010 habe für den Einsatz von quelloffener Software Kosten von rund 5,6 Millionen Euro ergeben; für den Einsatz von proprietärer Software wurden rund 6,6 Millionen Euro geschätzt. Die höheren Hardware-, Peripheriesoftware- und Entwicklungskosten zu Lasten von quelloffener Software sowie die Kosten für die quelloffene Bundesdistribution seien dabei noch gar nicht berücksichtigt worden.