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Umkämpfte neue De-Mail
Auf der Website der Anbieter kann der Nutzer dann sein De-Mail-Konto nach dem Muster Vorname.nachname@provider.de-mail.de aktivieren. Auch zusätzliche Pseudonyme sind erlaubt. Juristische Personen können ebenfalls De-Mail-Adressen erhalten. De-Mails, so wird versichert, kann man nicht nur über einen Web-Browser abrufen, sondern auch über sein E-Mail-Programm.
Abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zum Anbieter sowie verschlüsselte Transportwege sollen für den sicheren Mail-Versand und -empfang sorgen. Alle Anbieter müssen sich deswegen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akkreditieren lassen. Sie müssen bei der Zertifizierung nachweisen, dass sie ein hohes Niveau an Zuverlässigkeit, Datensicherheit sowie Daten- und Verbraucherschutz besitzen.
Das für den Betrieb von De-Mail notwendige Gesetz (PDF), das die grundlegenden Anforderungen für die Rechtssicherheit der elektronischen Kommunikation festlegt und so der Privatindustrie die Rahmenbedingungen setzt, hat das Bundesinnenministerium ausgearbeitet. Anfang Februar 2009 hatte das Kabinett das sogenannte „Bürgerportalgesetz“ gebilligt.
Doch zum Bedauern des Innenministeriums wurde es in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Hans Bernhard Beus, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, räumt selbstkritisch ein, man habe den Gesetzentwurf wohl „zu spät in den Bundestag eingebracht“. Einem Bericht der „Financial Times Deutschland“ zufolge, könnte aber auch die Lobbyarbeit der Deutschen Post dazu beigetragen haben, dass das Gesetz bislang nicht verabschiedet wurde.
Die Deutsche Post fürchtet die elektronische Konkurrenz
Die Post muss die elektronische Konkurrenz fürchten, denn sie erwirtschafte schließlich rund ein Viertel ihres Gesamtumsatzes von rund 54 Milliarden Euro im Briefmarkt. Im März stieg die Deutsche Post aus dem De-Mail-Konsortium aus und plant nun angeblich ein eigenes Angebot bis Ende des Jahres.