Rechtliche Unsicherheiten

Unternehmen fordern gesetzlichen Rahmen für Künstliche Intelligenz

05.10.2020
Die überwiegende Mehrheit von Unternehmen in Deutschland fordert klarere gesetzliche Vorgaben für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Der TÜV-Verband befragte 500 Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zu Künstlicher Intelligenz.
Der TÜV-Verband befragte 500 Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zu Künstlicher Intelligenz.
Foto: metamorworks - shutterstock.com

Insgesamt 90 Prozent der befragten Unternehmen wünschten sich entsprechend eindeutige Regelungen, um Haftungsfragen zu klären, wie eine am Montag veröffentlichte repräsentative Studie zeigt. Für die Studie wurden im Auftrag des TÜV-Verbands 500 Unternehmen ab 50 Mitarbeitern befragt. "Künstliche IntelligenzKünstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie der Digitalisierung mit enormen Chancen, die aber einen gesetzlichen Rahmen braucht", sagte Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands (VdTÜV), zu den Ergebnissen. Alles zu Künstliche Intelligenz auf CIO.de

Vorgaben sollten insbesondere da gelten, wo beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Gesundheit oder elementare Grundrechte auf dem Spiel stünden, so Stenkamp. Solche Risiken bestünden aus seiner Sicht unter anderem beim automatisierten Fahren, bei medizinischen Diagnosen oder der Personalauswahl. "Nur mit klaren gesetzlichen Vorgaben können wir Vertrauen in Künstliche Intelligenz schaffen (.)."

Derzeit nutzen nach Angaben der Studie erst elf Prozent der Unternehmen Anwendungen mit künstlicher Intelligenz. Vier Prozent planen die Nutzung, weitere 15 Prozent diskutieren darüber. Als Hürden für eine stärkere Nutzung sehen viele Unternehmen neben fehlenden Anwendungen (50 Prozent) unter anderem rechtliche Unsicherheiten (42 Prozent), die Sorge vor Datenschutzproblemen (41 Prozent) und einen Mangel an Know-how (41 Prozent). "Gerade der Mittelstand traut sich an Künstliche Intelligenz noch nicht ran. Vielen Unternehmen fehlt es an Know-how, was zu Unsicherheiten beim Einsatz der Technologie führt", erklärte Stenkamp. (dpa/rs)

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