Mobilfunk

Vodafone führt unbegrenzte Datennutzung für bestimmte Apps ein

26.09.2017
Vodafone bietet seinen Mobilfunk-Kunden seit Dienstag eine Daten-Flatrate für bestimmte Dienste und Apps an. Zu den ersten Partner-Apps zählen unter anderem der Facebook Messenger, WhatsApp und Amazon Prime Video.
Nach der Telekom führt nun auch Vodafone spezielle Tarife für datenintensive Dienste ein.
Nach der Telekom führt nun auch Vodafone spezielle Tarife für datenintensive Dienste ein.
Foto: StockStudio - shutterstock.com

Daten-intensive Angebote wie Videos über Amazon Prime oder Netflix sowie Musikstreaming über Napster oder Deezer werden künftig nicht mehr auf das Volumenkonto des Nutzer angerechnet, wenn dieser einen entsprechenden VodafoneVodafone Pass erwirbt. Die Telekom hatte bereits im April für die mobile Nutzung datenintensiver Dienste einen speziellen Tarif ("StreamOn") eingeführt, dafür allerdings auch Kritik von Verbraucherschützern geerntet. Top-500-Firmenprofil für Vodafone

Vodafone-Kunden können in den Tarifen Red und Young bis zu vier verschiedene Pässe abonnieren, etwa für Video, Musik, für Chats sowie für die Nutzung sozialer Netzwerke. Beim Vertragsabschluss ist ein Pass kostenlos enthalten, weitere Pässe sollen je fünf Euro pro Monat kosten, ein Video-Pass schlägt mit 10 Euro zu Buche. Zu den ersten Partner-Apps gehören Facebook Messenger, Telegram, Threema und WhatsApp, Facebook, Instagram, Pinterest und Twitter, Amazon Music, Deezer, Napster und Soundcloud, Amazon Prime Video, Netflix sowie Sky Go und Vevo. Weiter sollen folgen.

Beim "StreamOn"-Service der Telekom werden ebenfalls bestimmte datenintensive Dienste wie Apple Music, Amazon, Netflix und Youtube nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet. Verbraucherschützer kritisieren, dass das Angebot gegen die Netzneutralität verstoße, nach der alle Daten unterschiedslos durchs Netz geleitet werden müssen. Sie hegen die Befürchtung, dass das Angebot auf lange Sicht die Wahlfreiheit der Verbraucher beschränke und kleinere Anbieter zu große Hürden in den Weg gelegt würden. Die Bundesnetzagentur prüft noch, ob das Angebot gegen EU-Recht verstößt. (dpa/ib)

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