Finanzministerium
Weg frei für vereinfachte elektronische Rechnung
Die Regify-Gruppe bietet mit „Regibill" einen Dienst an, der laut Anbieter die gesetzlichen und steuerlichen Nachweispflichten erfüllt und dem Nutzer ohne zusätzlichen Aufwand ein gesetzeskonformes Kontrollverfahren biete.
Versand als E-Mail-Anhang im PDF-Format
Um den Dienst von Regify nutzen zu können, registriert sich der Rechnungssteller einmalig mit Umsatzsteueridentifikationsnummer, Handelsregisternummer und seinem vollständigen Namen bei einem Regify-Provider. Der Versand einer Rechnung erfolgt jeweils als E-Mail-Anhang im PDF-Format. Die elektronische Rechnung wird vor ihrem Versand per E-Mail automatisch registriert, und von der Originalrechnung und dem Rechnungssteller wird jeweils ein digitaler Fingerabdruck genommen.
Damit könne, so Regify, jede beliebige Rechnung jederzeit auch Jahre später automatisch auf Echtheit hin überprüft werden. Neben elektronischen Rechnungen erleichtere das Produkt auch die Arbeit mit Papierrechnungen. Die Lösung richte sich an Unternehmen und Organisationen jeder Größe und wird von dafür zertifizierten Providern angeboten.
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.